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Gedruckt nachzulesen in: Wladimir Iljitsch Lenin - Werke. Herausgegeben vom Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED. Band 22, 3. Auflage, unveränderter Nachdruck der 1. Auflage 1960, Berlin/DDR. S. 121.

1. Korrektur.
Erstellt am 20.02.1999.

Wladimir Iljitsch Lenin

Zur Konferenz am 24. April 1916

Delegations-Antrag

Geschrieben in deutscher Sprache zwischen dem 23. und 27. Januar (5. und 9. Februar) 1916.
Nach dem deutschsprachigen Manuskript. 


["Bulletin Nr. 3. Internationale Sozialistische Kommission zu Bern", 29. Februar 1916]
|121| 1. Zugelassen werden nur die Vertreter solcher politischer oder gewerkschaftlicher Organisationen oder die Einzelpersonen, die sich auf den Boden der Beschlüsse der Zimmerwalder Konferenz stellen.

2. In den Ländern, wo die offiziellen Parteien oder Gewerkschaftsorganisationen der ISK angeschlossen sind, werden nur die von ihnen bezeichneten Vertreter zugelassen.

3. In den Ländern, wo die offiziellen Parteien der ISK nicht angeschlossen sind, werden die Delegierten nur von solchen Organisationen und Gruppen zugelassen, die:

a) im gegebenen Lande mit Wort und Schrift im Sinne der Zimmerwalder Beschlüsse wirken

b) die sich über ihre Tätigkeit gegenüber der ISK ausweisen.

4. Persönliche Vertretungen sind nur ausnahmsweise und nur mit beratender Stimme zulässig.

5. Über die Gültigkeit der Mandate entscheidet im Streitfall nach Anhörung der Gründe und in Berücksichtigung der Verhältnisse endgültig eine von der Konferenz gewählte Kommission von 9 Mitgliedern, in welche Zahl auch die 4 Mitglieder der ISK eingeschlossen sind.

6. Das Stimmenverhältnis wird durch die Konferenz festgestellt.

[[Amendement nicht zu publizieren - zu Protokoll gegeben:

Genossen, die in Zimmerwald gewesen sind, haben das Recht ("le droit" texte français), mit beratender Stimme an der zweiten Konferenz teilzunehmen.]]

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