Seitenzahlen verweisen auf: Karl Marx - Friedrich Engels - Werke, Band 9, S. 157-163
Dietz Verlag, Berlin/DDR 1960

Karl Marx

Die indische Frage -
Das irische Pachtrecht

Aus dem Englischen.


["New-York Daily Tribune" Nr. 3816 vom 11. Juli 1853]

<157> London, 28. Juni 1853

Die Debatte über Lord Stanleys Antrag bezüglich Indien, die am 23. begonnen, am 24. fortgesetzt und auf den 27. d.M. vertagt wurde, ist nicht zum Abschluß gebracht worden. Wenn dies schließlich soweit sein wird, will ich meine Darlegungen über die indische Frage fortsetzen.

Da das Koalitionsministerium von der Unterstützung der irischen Partei abhängt und da alle anderen Parteien, aus denen sich das Unterhaus zusammensetzt, sich so schön das Gleichgewicht halten, daß die Iren in jedem Augenblick die Waage ganz nach Wunsch so oder so ausschlagen lassen können, ist man dabei, den irischen Pächtern schließlich einige Konzessionen zu machen. Die "Pächterentschädigungsbill" (Irland), die am vorigen Freitag vom Unterhaus angenommen wurde, enthält eine Klausel, wonach der Pächter für die Verbesserungen, die am Boden vorgenommen wurden und solchen, die vom Boden trennbar sind, am Ende seiner Pachtzeit eine Entschädigung in Geld erhalten soll, wobei es dem neuen Pächter freigestellt sein soll, sie zum Taxwert zu übernehmen, während bei den Verbesserungen des Bodens die Entschädigung dafür zwischen dem Grundherrn und dem Pächter durch Kontrakt vereinbart werden soll.

Wenn ein Pächter in der einen oder anderen Form sein Kapital der Erde einverleibt und dadurch eine Verbesserung des Bodens bewirkt hat, entweder direkt durch Bewässerung, Dränierung oder Dünger, oder indirekt durch den Bau von Gebäuden für landwirtschaftliche Zwecke, dann erscheint der Grundherr und verlangt mehr Pacht. Wenn der Pächter einwilligt, so muß er dem Grundherrn die Zinsen für sein eigenes Geld zahlen. Wenn er es ablehnt, wird er ohne große Umstände hinausgeworfen und durch einen neuen <158> Pächter ersetzt, der nun durch die Ausgaben, die sich seine Vorgänger auferlegt haben, imstande ist, einen höheren Pachtzins zu zahlen, bis auch er seinerseits ein Verbesserer des Bodens geworden ist und in derselben Weise ersetzt oder schlechteren Bedingungen unterworfen wird. Auf diese bequeme Weise ist eine ganze Klasse von Grundherren, die nicht auf ihren Besitzungen lebt, in die Lage versetzt worden, sich nicht nur die Arbeit, sondern auch das Kapital ganzer Generationen anzueignen; und jede Generation der irischen Bauern sinkt auf der sozialen Stufenleiter eine Stufe tiefer, genau im Verhältnis zu den Mühen und Opfern, die von ihnen für die Hebung ihrer Lebensverhältnisse und die ihrer Familien gebracht worden sind. War der Pächter fleißig und hatte er Unternehmungsgeist gezeigt, so wurde er auf Grund eben dieses Fleißes und seines Unternehmungsgeistes zusätzlich besteuert. Wurde er dagegen untätig und nachlässig, so warf man ihm die "angeborenen Fehler der keltischen Rasse" vor. Er hatte also keine andere Alternative, als ein Pauper zu werden -, sich arm zu machen durch Fleiß oder arm zu werden durch Gleichgültigkeit. Gegen diese Zustände wurde das "Pachtrecht" in Irland verkündet - das Recht des Pächters nicht auf den Boden, sondern nur auf die Verbesserungen des Bodens, die auf seine Kosten und zu seinen Lasten bewerkstelligt wurden. Wir wollen sehen, wie die "Times" in ihrem Leitartikel vom Sonnabend dieses irische "Pachtrecht" zu hintertreiben versucht:

"Es gibt zwei vorherrschende Formen der Pachtung: Entweder kann ein Pächter den Boden für eine genau festgesetzte Anzahl von Jahren pachten, oder seine Pachtung kann zu jeder Zeit auf Grund eines Kündigungsbescheids als ungültig betrachtet werden. Im ersten Falle wäre es sicher sein Bestreben, seine Ausgaben so anzupassen und zu bemessen, daß der gesamte oder fast der gesamte Nutzen ihm vor Ablauf seiner Pachtfrist zugute käme. Im zweiten Fall scheint es ebenso klar, daß er nicht das Risiko einer Kapitalanlage ohne angemessene Sicherheit auf sich nimmt."

Wo die Grundherren es mit einer Klasse großer Kapitalisten zu tun haben, die ihre Gelder ganz nach Wunsch im Handel, in der Industrie oder in der Landwirtschaft anlegen kann, kann es keinen Zweifel darüber geben, daß diese Pächterkapitalisten, ob sie nun auf lange Zeit oder überhaupt nicht auf Zeit pachten, genau wissen, wie sie zu einer "anständigen" Erstattung ihrer Auslagen kommen. Aber in Hinblick auf Irland ist diese Annahme eine reine Fiktion. Dort gibt es einerseits eine kleine Klasse von Landmonopolisten, und andrerseits eine sehr große Klasse von Pächtern mit sehr kleinen Vermögen, die sie nicht auf verschiedene Arten anlegen kann, da ihr kein anderer Produktionszweig offensteht als die Landwirtschaft. Sie sind deshalb <159> gezwungen, tenants-at-will <nach Engels: Pächter, deren Pacht jedes Jahr gekündigt werden kann> zu werden. Sind sie erst einmal tenants-at-will geworden, so laufen sie natürlich Gefahr, ihre Einnahmen zu verlieren, vorausgesetzt, daß sie nicht ihr kleines Kapital investieren. Und wenn sie es investieren, um ihre Einnahmen zu sichern, dann laufen sie Gefahr, auch ihr Kapital zu verlieren.

"Vielleicht", so fährt die "Times" fort, "wird man uns erwidern, es komme kaum vor, daß eine Pachtzeit abläuft, ohne daß irgend etwas auf dem Boden zurückbleibt, was nicht in dieser oder jener Form Eigentum des Pächters ist und wofür er nicht eine Entschädigung erhalten sollte. In dieser Bemerkung steckt ein Körnchen Wahrheit, aber eine solche Forderung sollte unter normalen gesellschaftlichen Verhältnissen zwischen Grundherrn und Pächter leicht geregelt werden, wie sie auch auf alle Fälle im ursprünglichen Kontrakt berücksichtigt werden könnte. Wir meinen jedoch, daß die gesellschaftlichen Verhältnisse diese Abmachungen regulieren sollten, weil wir glauben, daß kein Parlamentsakt solch einen Faktor ersetzen kann."

Wirklich, unter "normalen gesellschaftlichen Verhältnissen" möchten wir keine parlamentarische Einmischung in die Angelegenheiten der irischen Landpächter, wie wir auch nicht wollen, daß sich unter "normalen gesellschaftlichen Verhältnissen" der Soldat, der Polizist und der Henker einmischen. Gesetzgebung, Obrigkeit und Militär sind also nur das Ergebnis anomaler gesellschaftlicher Verhältnisse und verhindern eben die Herstellung solcher Verhältnisse zwischen den Menschen, welche die zwangsweise Einmischung einer übergeordneten dritten Macht überflüssig machen würden. Aber vielleicht ist die "Times" zu einer sozialen Revolutionärin geworden? Vielleicht will sie statt "Parlamentsakten" eine soziale Revolution, welche die "gesellschaftlichen Verhältnisse" und die von ihr ausgehenden "Abmachungen" reorganisiert? England hat die gesellschaftlichen Verhältnisse Irlands umgestoßen. Zuerst konfiszierte es das Land, dann unterdrückte es die Industrie durch "Parlamentsakte", und schließlich brach es die Aktivität und die Energie des irischen Volkes mit Waffengewalt. Und so schuf England die abscheulichen "gesellschaftlichen Verhältnisse", die es einer kleinen Kaste räuberischer Adeliger erlaubte, dem irischen Volk die Bedingungen zu diktieren, unter welchen es sein Land bebauen und bewohnen darf. Noch zu schwach, diese "gesellschaftlichen Verhältnisse" durch Revolution zu verändern, appelliert das Volk an das Parlament und bittet darum, daß sie wenigstens gemildert und geordnet werden. Aber "nein", sagt die "Times"; wenn ihr nicht unter normalen gesellschaftlichen Verhältnissen lebt, dann kann das Parlament sie nicht bessern. Und wenn das irische Volk, auf den Rat der <160> "Times" hin, morgen versuchen wollte, seine gesellschaftlichen Verhältnisse zu bessern, wäre die "Times" die erste, die nach Bajonetten rufen und blutrünstige Verwünschungen über "die angeborenen Fehler der keltischen Rasse" von sich geben würde, die der angelsächsischen Vorliebe für friedlichen Fortschritt und Verbesserungen auf gesetzlichem Wege entbehren.

"Wenn ein Grundherr", sagt die "Times", "mutwillig einen Pächter schädigt, wird er es um so schwerer haben, einen anderen zu finden; und da seine Beschäftigung darin besteht, Land zu verpachten, wird er es um so schwerer haben, Land zu verpachten."

In Irland sieht die Sache aber ganz anders aus. Je mehr ein Grundherr einen Pächter schädigt, um so leichter wird er es haben, einen anderen zu unterdrücken. Der neue Pächter ist das Mittel, um den vertriebenen zu schädigen, und der vertriebene ist das Mittel, um den neuen niederzuhalten. Daß mit der Zeit der Grundherr, abgesehen davon, daß er den Pächter schädigt, sich auch selbst schädigt und ruiniert, ist nicht nur wahrscheinlich, sondern Tatsache in Irland - eine Tatsache, die jedoch dem ruinierten Pächter nur einen sehr schwachen Trost gewährt.

"Die Beziehungen zwischen dem Grundherrn und dem Pächter sind die zwischen zwei Händlern", sagt die "Times".

Dies ist genau die petitio principii <ein auf einer falschen oder erst zu beweisenden Voraussetzung beruhender Trugschluß; Scheinbegründung>, die durch den ganzen Leitartikel der "Times" geht. Der arme irische Pächter gehört dem Boden, während der Boden dem englischen Lord gehört. Ebenso könnte man die Beziehungen zwischen dem Räuber, der seine Pistole vorhält, und dem Reisenden, der seine Börse hinstreckt, eine Beziehung zwischen zwei Händlern nennen.

"Aber", sagt die "Times", "tatsächlich wird die Beziehung zwischen irischen Grundherren und Pächtern bald durch einen Umstand, der wirkungsvoller als die Gesetzgebung ist, reformiert werden. Das ländliche Eigentum Irlands geht augenblicklich schnell in neue Hände über, und wenn die Auswanderung in diesem Maße anhält, muß seine Kultivierung dieselbe Umwandlung erfahren."

Hier wenigstens sagt die "Times" die Wahrheit. Das britische Parlament schreitet nicht in dem Augenblick ein, wenn das überlebte alte System im allgemeinen Ruin endet, sowohl das des haushälterischen Grundherrn als auch das des bedürftigen Pächters, da jener durch den Hammer des Zwangsvollstreckungsausschusses vernichtet und dieser durch Zwangsemigration vertrieben wird. Das erinnert uns an den alten Sultan von Marokko. Immer, wenn er einen Fall hatte, der zugunsten keiner Partei entschieden werden <161> konnte, hatte er kein "wirksameres Mittel", um den Streit beizulegen, als beide Parteien zu töten.

"Nichts könnte zu größerer Verwirrung führen", so schließt die "Times" im Hinblick auf das Pachtrecht, "als solch eine kommunistische Aufteilung des Besitzes. Die einzige Person, die ein Recht auf das Land hat, ist der Grundherr."

Die "Times" scheint während des vergangenen halben Jahrhunderts der schlafende Epimenides gewesen zu sein und niemals etwas von der heißen Kontroverse gehört zu haben, die über die Anrechte der Grundherren während der ganzen Zeit geführt wird, nicht etwa zwischen Sozialreformern und Kommunisten, sondern zwischen eben den Ökonomen der britischen Bourgeoisie. Ricardo, der Schöpfer der modernen politischen Ökonomie in Großbritannien, bestritt nicht das "Recht" der Grundherren, da er völlig überzeugt war, daß ihre Ansprüche auf den tatsächlichen Verhältnissen beruhen und nicht auf dem Recht und daß die politische Ökonomie im allgemeinen nichts mit Fragen des Rechts zu tun hat; aber Ricardo griff das Landmonopol auf eine anspruchslosere, doch wissenschaftlichere und deshalb gefährlichere Art an. Er bewies, daß das Privateigentum am Boden, im Unterschied zu den entsprechenden Ansprüchen des Landarbeiters und des Landpächters, in dem ganzen System der modernen Produktion ein völlig überflüssiges Verhältnis darstellt und mit diesem System auch gar keinen Zusammenhang hat, daß die Bodenrente - der ökonomische Ausdruck dieser Beziehung - mit großem Vorteil vom Staate übernommen werden könnte; und schließlich, daß die Interessen der Grundherren im Gegensatz zu den Interessen aller anderen Klassen der modernen Gesellschaft stehen. Es würde zu weit führen, wollte man all die Schlußfolgerungen aufzählen, die aus diesen Prämissen von der Ricardo-Schule gegen das Landmonopol gezogen wurden. Für meine Zwecke wird es genügen, wenn ich drei der jüngsten Autoritäten auf dem Gebiet der Ökonomie Großbritanniens zitiere,

Der Londoner "Economist", dessen Chefredakteur, Herr J. Wilson, nicht nur ein Free-Trade-Orakel, sondern auch ein Whig-Orakel ist, und nicht nur ein Whig-, sondern auch ein unvermeidliches Anhängsel der Schatzkammer in jedem Whig- oder Koalitionsministerium, hat in mehreren Artikeln die Ansicht verfochten, daß es genaugenommen kein Recht geben könne, das irgendeinem Individuum oder irgendeiner Gruppe von Individuen gestatte, ausschließlichen Anspruch auf das Eigentum am Boden der Nation zu erheben.

Herr Newman sagt in seinen "Lectures on Political Economy", London 1851, die nach offenem Eingeständnis geschrieben wurden, um den Sozialismus zu widerlegen:

<162> "Niemand hat oder kann ein natürliches Recht auf Land haben, es sei denn für die Zeit, in der er es persönlich bewirtschaftet. Sein Recht bezieht sich auf die Nutzung und nur auf die Nutzung. Jedes andere Recht ist das Produkt künstlicher Gesetze" (oder Parlamentsakte, wie die "Times" es nennen würde). "... Wenn zu irgendeiner Zeit das Land nicht ausreicht, um darauf zu leben, erlischt das Recht privater Besitzer, es zu behalten."

Das ist genau der Fall in Irland, und Herr Newman bestätigt ausdrücklich die Anrechte der irischen Pächterschaft, und das sogar in Vorträgen, die vor dem auserlesensten Publikum der englischen Aristokratie gehalten wurden.

Zum Schluß gestatten Sie mir, einige Seiten aus Herbert Spencers Werk "Social Statics", London 1851, zu zitieren, das ebenfalls vorgibt, eine vollständige Widerlegung des Kommunismus zu sein, und als die am sorgfältigsten ausgearbeitete Weiterentwicklung der Freihandelsdoktrinen des heutigen Englands anerkannt wird.

"Niemand darf das Land in solcher Weise nutzen, daß er die übrigen daran hindert, es ebenso zu nutzen. Die Gerechtigkeit erlaubt deshalb kein Eigentum am Boden, oder die übrigen würden auf der Erde nur geduldet leben. Die Menschen ohne Landbesitz könnten auf Grund eines solchen Rechts sogar ganz und gar von der Erde vertrieben werden... Es kann niemals behauptet werden, daß die vorhandenen Anrechte auf solchen Besitz legitim sind. Sollte jemand es doch glauben, dann soll er einen Blick in die Chroniken werfen. Die entsprechenden Urkunden wurden eher mit dem Schwert als mit der Feder geschrieben. Nicht Juristen, sondern Soldaten waren die Notare; Schwerthiebe waren die gängige Münze, mit der bezahlt wurde; und als Siegel wurde Blut statt Wachs genommen. Konnten gültige Ansprüche so begründet werden? Wohl kaum. Und wenn nicht, was wird aus den Ansprüchen aller nachfolgenden Besitzer von Gütern, die auf diese Weise erworben wurden? Schafft Verkauf oder Vermächtnis Recht dort, wo es vorher nicht bestanden hat? ... Wenn ein Akt der Übertragung keinen Anspruch verschaffen kann, können es dann viele Akte tun? ... Bei welcher Höhe der Jahressteuer werden ungültige Ansprüche gültig? ... Das Recht der ganzen Menschheit auf die Oberfläche der Erde gilt noch, trotz aller Urkunden, herkömmlichen Gebräuche und Gesetze. Es ist unmöglich, einen Modus zu finden, nach dem Land Privateigentum werden kann ... Wir lehnen den Landlordismus täglich durch unsere Gesetzgebung ab. Soll ein Kanal, eine Eisenbahnlinie oder eine Chaussee angelegt werden? Wir haben keine Bedenken, so viele Morgen Land mit Beschlag zu belegen, wie erforderlich sein mögen. Wir warten nicht erst die Einwilligung ab ... Der erforderliche Wechsel wäre einfach ein Wechsel der Besitzer des Landes ... Statt daß das Land im Besitz von Einzelpersonen ist, würde es einer großen Körperschaft - der Gesellschaft - gehören. Anstatt seine Äcker von einem einzelnen Besitzer zu pachten, würde der Pächter sie von der Nation pachten. Anstatt seine Pacht dem Verwalter von Sir John oder an Seine Gnaden zu zahlen, wird er sie einem Verwalter oder einem stell- <163> vertretenden Verwalter der Gemeinde zahlen. Verwalter wären öffentliche Angestellte an Stelle von privaten, und die Pacht die einzige Form des Grundbesitzes ... Wenn man es bis zur letzten Konsequenz weiterdenkt, so führt der Anspruch auf ausschließlichen Besitz von Boden zur Despotie von Grundbesitzern."

So haben sogar vom Standpunkt der modernen englischen Ökonomen nicht etwa die englischen Grundherren, die sich widerrechtlich Besitz aneigneten, sondern die irischen Pächter und Landarbeiter das alleinige Recht auf Boden in ihrem Heimatland, und die "Times", die sich gegen die Forderungen des irischen Volkes ausspricht, steht damit in direktem Gegensatz zur englischen bürgerlichen Wissenschaft.

Karl Marx