Seitenzahlen verweisen auf: Karl Marx - Friedrich Engels - Werke, Band 10, S. 209-215
Dietz Verlag, Berlin/DDR 1961

Karl Marx

[Der griechische Aufstand -
Polnische Emigration -
Das österreichisch-preußische Bündnis -
Dokumente über die russischen Kriegsrüstungen]

Aus dem Englischen.


["New-York Daily Tribune" Nr. 4079 vom 15. Mai 1854]

<209> London, Freitag, 28. April 1854.

Die letzten authentischen Nachrichten aus der Türkei bestätigen vollkommen die Ansichten der "Tribune" über den Rückzug der Russen von Kalafat, die Besetzung der Dobrudscha durch die Russen und den Charakter des griechischen Aufstands.

Der "Lloyd" bestätigt das Gerücht, daß die Russen die Einschließung Kalafats aufgehoben haben und die Räumung der Kleinen Walachei jetzt beendet ist. Die letzten in Konstantinopel eingelaufenen Nachrichten besagen, daß die Russen nicht weiter vorrücken, sondern im Gegenteil die Dobrudscha befestigen.

Über den griechischen Aufstand erschien im gestrigen "Moniteur" folgender Brief aus Wien vom 25. April:

"Der griechische Aufstand macht in Epirus keinerlei Fortschritte, sondern beginnt, seinen eigentlichen Charakter zu offenbaren. Wenn noch irgend jemand glauben konnte, daß die Interessen von Christentum und Nation mehr als nur ein nichtiger Vorwand seien, so muß das Vorgehen der Anführer der hellenischen Banden aus dem Königreich Griechenland alle derartigen Zweifel zerstreuen. Die Streitereien zwischen Grivas und Zavellas seit Anbeginn des Kampfes um das Oberkommando über die Aufständischen sind bekannt. Beide Anführer handeln weiterhin getrennt voneinander und nehmen ohne Bedenken jede Gelegenheit wahr, sich gegenseitig zu schaden. Besonders Grivas hat den christlichen Rajahs, deren Befreier zu sein er vorgibt, nur Plünderung und Brandschatzung gebracht. Die Sulioten, die zu dem Entschluß gekommen sind, verschiedenen hellenischen Anführern den Zutritt auf ihr Territorium zu untersagen, klagen besonders Grivas an. Zu Beginn des vorigen Monats bat dieser Anführer den griechischen Primas Derventzista um Obdach und verließ ihn <210> am nächsten Tag wieder, jedoch nicht ohne sein Haus geplündert und seine Gattin gewaltsam entführt zu haben. Der Primas hat sich an Abdi Pascha gewandt und um Erlaubnis gebeten, sich unter seine Weisung begeben zu dürfen, um sich für diese rohe Tat zu rächen. In Mezzovo jedoch zeichnete sich Grivas durch sein Geschick im Plündern erst richtig aus. Jene Stadt öffnete, durch die russische Propaganda dazu verleitet, dem 'Generalissimus' Grivas freiwillig ihre Tore. Seine erste Tat bestand darin, der christlichen Bevölkerung eine 'patriotische' Kontribution von 200.000 Piaster aufzuerlegen. Die nicht übermäßige Summe wurde gezahlt. Aber Grivas ließ es nicht dabei bewenden. Er wandte sich abwechselnd entweder an einzelne oder an alle bedeutendsten Einwohner sowie an alle wohlhabenden Personen in der Stadt, und forderte sie auf, ebenfalls als Spende alle Luxusgegenstände aus Gold oder Silber, die sich in ihrem Besitz befanden, abzuliefern. Diese Erpressungsmethode erregte Unwillen und erwies sich weder als zweckmäßig noch als sehr ergiebig. Daraufhin kam Grivas ein Gedanke, der uns als Meisterstück der Räuberei erscheint. Er benutzte das Herannahen der ottomanischen Truppen, die auf Mezzovo marschierten, als Vorwand und erklärte, daß es zur Verteidigung des Ortes erforderlich sei, fast die ganze Stadt niederzubrennen, und forderte daher die Einwohner auf, sich mit ihren Familien in der Hauptkirche von Mezzovo zu versammeln, wo sich bald darauf fast 4.000 Menschen einfanden. Grivas hatte damit gerechnet, daß sie ihr Geld und auch ihre Juwelen und ihre wertvollsten Dinge mitbringen würden und auf diese Weise der gesamte Reichtum Mezzovos in seine Hände fiele. Er ließ sie dann in kleinen Gruppen heraus und übergab sie seinen Anhängern, die sie ohne weitere Umstände ausraubten. So sehen die Heldentaten des griechischen Anführers aus, der bis jetzt die bedeutendste Rolle im Aufstand von Epirus gespielt hat. Den Türken leistete Grivas danach nur geringen Widerstand. Nachdem er die Stadt in Brand gesteckt hatte, zog er sich auf Acholeus, in Richtung Radovitz, zurück. Mezzovo, einst nach Janina und Berat die blühendste Stadt von Epirus, ist jetzt nur noch ein Ruinenfeld, und seine Einwohner sind ins Elend gestürzt worden. Nur ungefähr hundert Häuser sind stehengeblieben."

Reschid Pascha erklärte auf das unbegründete Gerücht hin, daß Kossuth und Mazzini beabsichtigten, nach Konstantinopel zu kommen, er werde ihnen nicht gestatten, türkischen Baden zu betreten.

Es heißt, daß die Bildung einer polnischen Legion bei den Gesandten Frankreichs und Englands keinen Widerstand gefunden habe, jedoch auf Hindernisse anderer Art gestoßen sei. General Wysocki übergab der Pforte und Lord Redcliffe ein mit mehreren tausend Unterschriften versehenes Dokument, daß ihn ermächtigt, im Namen eines großen Teils der polnischen Emigration zu handeln. Andrerseits legte Oberst Graf Zamoyski, ein Neffe des Fürsten Czartoryski, ein ähnliches Dokument mit ebenfalls vielen Unterschriften vor, durch das ihn eine andere Gruppe derselben Emigration ermächtigte, in ihrem Namen zu handeln. In Anbetracht ihrer Uneinigkeit und um die Ansprüche der Rivalen auszusöhnen und sowohl Wysockis als <211> auch Zamoyskis Dienste zu nutzen, empfahl der englische Gesandte die Bildung von zwei polnischen Legionen statt einer.

Marschall Paskewitsch traf am 17. April in Jassy ein und setzte am gleichen eine Reise nach Bukarest fort.

Der "Hannoverschen Zeitung" zufolge enthält das Schutz- und Trutzbündnis, das zwischen Österreich und Preußen abgeschlossen ist, die folgenden Hauptpunkte:

"1. Österreich und Preußen garantieren sich gegenseitig ihren deutschen und außerdeutschen Besitzstand, so daß eine jede Verletzung auf dem Landesgebiete des einen einem Angriff auf eigenem Gebiete gleichgeachtet wird.

2. Österreich und Preußen verpflichten sich zu gegenseitiger Unterstützung, und zwar zu nötigenfalls aggressiver, sobald der eine oder der andere deutsche Interessen gefährdet glaubt und der andere diese Anschauung teilt. Bestimmte Fälle, wo diese Unterstützung erfolgen muß, sind in einem besonderen, einen integrierenden Teil der Konvention bildenden Vertrage vorgesehen. Um der Vereinbarung Nachdruck zu geben, werden in gewissen Epochen angemessene Kriegsmittel in Bereitschaft gestellt. Zeit, Umfang und Art der Aufstellung der Truppen sind besonderen Feststellungen vorbehalten.

3. Sämtliche deutsche Bundesgenossen werden aufgefordert, diesem die gemeinsamen Interessen Deutschlands wahrenden Schutz- und Trutzbündnis beizutreten und dasselbe gemäß den ihnen laut Bundesakte obliegenden Verpflichtungen zu unterstützen."

Bei einem Vergleich dieser Bestimmungen mit den Bedingungen der Neutralitätsvorschläge, die Graf Nesselrode dem preußischen Hof unterbreitete, fällt auf, daß beide einander ganz ähnlich sind. Man muß ferner bemerken, daß der Vertrag praktisch nur den Erfordernissen einer Defensivpolitik angepaßt ist, während hinsichtlich einer eventuellen Offensivpolitik alles den einzelnen Höfen überlassen bleibt.

Die preußische Erste Kammer nahm am 25. d.M. eine Kreditvorlage über dreißig Millionen Taler gemäß den Empfehlungen ihrer Kommission an. Die ministeriellen Erklärungen, die Herr von Manteuffel aus diesem Anlaß abgab, sind so bezeichnend für jene preußische Diplomatie, die ihr inneres Unvermögen gern hinter patriotischen Phrasen und unsinniger Erhabenheit verbirgt, daß ich das Dokument in extenso <vollständig> wiedergeben will. Herr von Manteuffel sagt:

"Die Verwicklungen zwischen Rußland und der Türkei und in weiterer Ausdehnung derselben zwischen Rußland und den Westmächten sind allgemein bekannt. Die preußische Regierung hat geglaubt, daß es in Preußens Stellung und Interesse <212> liege, diese Verwicklungen zu entwirren und die entstandenen Differenzen auszugleichen. Alle ihre Bestrebungen und Bemühungen sind jedoch gescheitert. Es hat ein eigener Unstern über diesen Angelegenheiten geschwebt. Vieles, was zum friedlichen Austrag der Differenzen wohl geeignet gewesen ist, hat kein Resultat gehabt, teils weil es nicht in geeigneter Weise, teils weil es nicht zur rechten Zeit geschehen ist, und so haben sich die Mißhelligkeiten bis zum Kriege gesteigert und erweitert. Aus den Bemühungen Preußens und Österreichs, den Frieden zu erhalten, hat sich von selbst ein leitender Faden herausgebildet, an den immer wieder angeknüpft wird. Dies war das große Ziel der Wiener Konferenz. In dieser Konferenz hat die Regierung stets und unablässig zum Frieden hingewirkt. Sie ist, wenn auch versöhnlich" (als der "Friedensengel des Kaisers Nikolaus), "doch ernst und entschieden und im Bewußtsein ihrer Stellung als Großmacht bei diesen Bemühungen aufgetreten" (genau so, wie es der Kaiser von Rußland in seiner geheimen Korrespondenz ausgedrückt hat). "Gerade, weil sie uninteressiert ist" (eine russische Provinz zu werden und die Kulissen zu wechseln) "und weil dies von den anderen Mächten anerkannt wird, hat sie eine kräftige und offene Sprache führen können. Ihre Bemühungen und Leistungen wurden von beiden Teilen bald mit Dank, bald mit Unzufriedenheit aufgenommen. Dies hat die Regierung aber nicht beirrt. Die erste Bedingung einer Großmacht besteht in der Selbständigkeit. Diese Selbständigkeit hat die preußische Regierung aber dadurch betätigt, daß sie die Schritte, die zum Frieden führen konnten, getan, unbekümmert darum, ob sie dieser oder jener Macht gerade genehm seien oder nicht" (alles in allem eine hübsche Definition dessen, was unter der Unabhängigkeit einer Großmacht zu verstehen ist). "Nachdem sich jedoch die Verhältnisse drohender gestaltet hatten, hat die Regierung geglaubt, neben ihren allgemeinen Friedensbemühungen die preußischen und deutschen Interessen insbesondere in das Auge fassen zu müssen. Zu diesem Zweck ist eine Vereinigung mit Österreich angebahnt. Dieser Einigung werden auch die übrigen deutschen Bundesstaaten beitreten, so daß auf ein Zusammengehen mit Österreich und dem übrigen Deutschland zu rechnen ist. Hierin ruht nach Ansicht der Regierung zunächst der sicherste und wirksamste Schutz der vereinigten deutschen Mächte. Neben dieser engeren Vereinigung bleibt die weitere Gemeinschaft Preußens und Österreichs mit den Westmächten auf Grund der Wiener Konferenz fortbestehen. Preußen hat sich von den Westmächten nicht entfernt. Was auch die englische Presse Gegenteiliges behauptet, das Konzert mit diesen Mächten ist noch vorhanden. Das dieses Konzert manifestierende Protokoll ist bereits von dem Gesandten Preußens unterzeichnet, kann jedoch der Kammer noch nicht vorgelegt werden. Es ist darin die bisherige Stellung der vier Mächte zueinander festgehalten. und die Bemühungen zur Herbeiführung des Friedens werden fortgesetzt, obwohl zwei dieser Mächte schon zu kriegerischen Mitteln geschritten sind" (ein Beweis dafür, daß der Krieg nur ein Scheinmanöver ist und Friedensverhandlungen die wirkliche Beschäftigung der westlichen Kabinette bilden). "Was Rußland anbetrifft, so sind in neuster Zeit von dem Kabinett in St. Petersburg versöhnlichere und eingehende Erklärungen abgegeben, die, wenn sie auch zur Zeit nur schwache Friedenshoffnungen darbieten, doch Anknüpfungspunkte für neue Friedensunterhandlungen abgeben können. Die preußische <213> Regierung wird sich den Friedenshoffnungen bis zum letzten Moment geneigt zeigen. Preußen wird, solange noch ein Schimmer von Hoffnung zum Frieden bleibt, seine Bemühungen und Bestrebungen fortsetzen. Wenn der entscheidende Moment für Preußen gekommen ist" (Trema Byzantium! <Erzittere, Byzanz!>), "dann wird die Regierung ohne Verzug und mit aller Entschiedenheit handeln. Auf diesen Moment muß Preußen schon jetzt gefaßt sein. Sein Wort wird am gewichtigsten sein, wenn es gerüstet ist, sein Schwert zu ziehen. Als der Konflikt zwischen Rußland und der Türkei ausbrach, sind die Westmächte ganz entschieden aufgetreten und haben die Ottomanische Pforte gestärkt. Preußen hat bei diesem Konflikt kein Richteramt zu üben. Es hat außer dem verletzten Recht einer dritten Macht vor allem das Wohl seines eigenen Landes in Erwägung zu nehmen. Sein Interesse in der orientalischen Frage ist ein entfernteres; Österreich hat ein viel näheres Interesse und hat Preußen dringend ersucht, seine Mitwirkung nicht zu versagen. Preußen und Österreich haben den Zweck verfolgt, nach beiden Seiten hin zu weitgehende und das Friedenswerk erschwerende Anstrebungen zu mäßigen. Aus diesen Bemühungen ist die Wiener Konferenz hervorgegangen, die damals mit Recht als ein Glück betrachtet wurde. Die Regierung ist noch immer bemüht, nicht aus einem Verhältnis herauszutreten, welches noch einen" (für Rußland) "günstigen Einfluß auf die Westmächte gestattet. Es ist damit ein Mittelglied für jene Mächte vorhanden, welches als ein Träger der Friedenshoffnungen gelten kann. Was den der russischen Regierung von den vier Mächten mitgeteilten Notenentwurf anbelangt, so muß darauf aufmerksam gemacht werden, daß einerseits Rußland die Konferenz nicht anerkennt, andrerseits dieser Notenentwurf infolge hinzugetretener anderweitiger Umstände für die Türkei nicht annehmbar geworden ist. Durch das neueste Wiener Protokoll" (und das ist eine sehr wichtige Enthüllung Herrn von Manteuffels) "ist von neuem eine Verständigung angebahnt und die Fernhaltung des Krieges von Preußen und Deutschland möglich gemacht. Anlangend die frühere Forderung Österreichs, dem Bundestag die Wahrung einer strengen, Preußen ebenfalls bindenden Neutralität vorzuschlagen, so hat selbstredend die Regierung darauf nicht eingehen können, wenn Preußen seine selbständige Stellung als Großmacht und die Freiheit seiner Entschließung nicht aufgehen will. Außerdem bietet man durch eine solche Neutralität den anderen Mächten einen Vorwand zu einer feindlichen Haltung, wenn sie solche ihren Zwecken für entsprechend erachten. Die Sache ist heute durch das Engagement" (Wiener Protokoll) "der Westmächte eine wesentlich andere wie damals. Im ungünstigen Falle wird freilich der Frieden nicht erreicht werden; im günstigeren Falle werden aber alle die großen Kalamitäten, die der Krieg mit sich führt, von unserem Vaterlande abgewendet, und dies ist ein großer und unschätzbarer Vorteil." (Sollte jemand etwas mit dieser Alternative anzufangen wissen, gratuliere ich ihm zu seinem Scharfsinn.) "Infolge der zwischen Rußland und den Westmächten in der Ostsee wie im Schwarzen Meere in Aussicht stehenden kriegerischen Eventualitäten muß Preußen bei seiner Stellung als Großmacht" (eher lang als groß) "und bei seiner geographischen Lage darauf Bedacht nehmen, sich die Mittel bereitzuhalten, um seine Interessen <214> nötigenfalls durch die Gewalt der Waffen zu wahren. Die Staatsregierung hat jedoch die Vergangenheit nicht zu scheuen" (worunter vielleicht zu verstehen ist, wenn überhaupt etwas darunter zu verstehen ist, daß sie sich ihrer Vergangenheit nicht schämt) "und erkennt es für einen Vorteil, daß sie sich darüber offen aussprechen kann."

Es ist überflüssig zu sagen, daß die Kommission diese Erklärung äußerst zufriedenstellend fand.

Im "Journal de Saint-Pétersbourg" sind folgende neue Dokumente veröffentlicht worden:

"Ordre du Jour <Tagesbefehl> an das Polizeidepartement

15. April 1854

Seine Majestät, der Kaiser, hat geruht, die Ausdehnung der Vorzüge, die den pensionierten Rängen der Garde und der Armee gewährt werden, auf diejenigen pensionierten Soldaten der Marine und des Trains der Garden zu befehlen, welche, da sie sich noch gesund und kräftig fühlen, eine nochmalige Dienstzeit zu leisten wünschen.

Generaladjutant Galachow

Ukas an den Dirigierenden Senat

Um die Verteidigungsmittel der Küsten des Finnischen Meerbusens zu vermehren haben Wir für gut erachtet, eine Reserve-Ruderflottille zu bilden und befehlen:

1. Es sind vier Druschiny Ruderer zu bilden.

2. Diese Druschiny sind durch den Aufruf von Freiwilligen in den Gouvernemens Petersburg, Nowgorod, Olonez und Twer zusammenzubringen.

3. Die zur Errichtung dieser Seewehr zu treffenden Maßnahmen werden eines Komitee übertragen, bestehend aus dem Vorsitzenden des Ministeriums der Marine, Seiner Kaiserlichen Hoheit, dem Großfürsten Konstantin, und den Ministern der Reichsdomänen, der kaiserlichen Güter und des Innern.

14. April 1854

Nikolaus

Reglement für die Seewehr

I. Zweck der Einrichtung und Bildung der Seewehr.

1. Die Seewehr wird gebildet, um die Reserve-Ruderflottille, die zum Schutz der Küsten des Finnischen Meerbusens bestimmt ist, zu vervollständigen.

2. Die Seewehr besteht aus vier Druschiny, deren Bildung und Einrichtung dem Minister der Marine übertragen wird.

3. Der Seewehr können Personen jedes Standes beitreten.

II. Bedingungen der Aufnahme:

4. Personen, die der Seewehr beitreten wollen, müssen im Besitz von gültigen Pässen sein, und Leibeigene benötigen eine besondere Genehmigung ihrer Grundherren.

<215> 5. In St. Petersburg müssen sich die Freiwilligen im Inspektionsdepartement des Ministeriums der Marine persönlich einfinden, in Gouvernementsstädten bei den Gouverneuren und in Kreisstädten bei den Polizeibehörden.

6. Die Pässe werden gegen Ausgabe eines einheitlichen Ausweises eingezogen. Die Pässe werden dem Inspektionsdepartement zugesandt, wo sich deren Inhaber persönlich einzufinden haben. Gleichzeitig erhalten sie, wenn sie dies wünschen, einen Monatssold, was im Ausweis zu vermerken ist.

7. Die Polizei hat die Abreise der Freiwilligen nach St. Petersburg zu überwachen und ihnen jegliche Hilfe und Schutz zu gewähren, um ihren Transport zu ermöglichen. Im Falle der Erkrankung eines Freiwilligen ist für ihn Sorge zu tragen."

(Punkt 8 und 9 sind nicht von Interesse.)

"III. Bedingungen des Dienstes.

10. Wer in die Seewehr eintreten möchte, erhält vom Tage seiner Anmeldung im Inspektionsdepartement

a) Acht Silberrubel per Monat.

b) Proviant und Marineprovision gleich den regulären Militärs der Marine.

c) Kleider nach dem Zuschnitt der Bauerntracht. Den Freiwilligen ist das Tragen des Bartes und des Haares à la paysanne <nach Bauernart> gestattet.

11. Die Dienstzeit ist bis zum 1. November 1854 festgesetzt.

12. Nach Ablauf derselben wird kein Freiwilliger im Dienst zurückgehalten.

13. Diejenigen, welche mit Auszeichnung dienen, werden in gleicher Weise wie die regulären Truppen belohnt.

14. Wird eine Prise gemacht unter Mitwirkung von Kanonierschaluppen, so nehmen die auf diesen letzteren dienenden Freiwilligen teil an der Prisenbelohnung.

15. Werden die Freiwilligen verwundet, so genießen sie die gleichen Rechte wie die Militärs.

16. Ihre Familien werden der Fürsorge der Ortsbehörden und Gemeinden empfohlen.

Konstantin
Graf Kisselew
Graf Perowskij
Dmitrij Bibikow"

Man hätte keinen besseren Überblick in so gedrängter Form über Rußland geben können, als ihn die vorstehenden Dokumente bieten: der Kaiser, die Beamten, die Leibeigenen, die Bärte à la paysanne, die Polizei, die Seewehr, die Gemeinden, die Länder und Meere - "alle Reußen".

Karl Marx