Seitenzahlen verweisen auf: Karl Marx/Friedrich Engels - Werke, (Karl) Dietz Verlag, Berlin. Band 12, Berlin/DDR 1961. S. 95-101.

Karl Marx

Das göttliche Recht der Hohenzollern

Geschrieben um den 2. Dezember 1856.
Verglichen mit der "New-York Daily Tribune" Nr. 4906 vom 9. Januar 1857.
Aus dem Englischen.


["The People's Paper" Nr. 241 vom 13. Dezember 1856]

<95> Augenblicklich ist Europa nur mit einer großen Frage beschäftigt - der Neuenburger. Das ist zumindest die Meinung der preußischen Zeitungen. Zwar umfaßt das Fürstentum Neuenburg zusammen mit der Grafschaft Valangin, mathematisch ausgedrückt, bloß den bescheidenen Raum von vierzehn Quadratmeilen. Aber die royalistischen Philosophen in Berlin behaupten, nicht die Quantität, sondern die Qualität entscheide über Größe oder Kleinheit der Dinge und präge ihnen den Stempel des Erhabenen oder des Lächerlichen auf. Für sie verkörpert die Neuenburger Frage die ewige Streitfrage zwischen Revolution und göttlichem Recht, und dieser Gegensatz werde durch geographische Dimensionen ebensowenig beeinflußt wie das Gravitationsgesetz durch den Unterschied zwischen der Sonne und einem Tennisball.

Wir wollen einmal untersuchen, worin das von der Hohenzollerndynastie geltend gemachte göttliche Recht besteht. Sie beruft sich in dem vorliegenden Falle auf ein vom 24. Mai 1852 datiertes Protokoll aus London, in dem die Bevollmächtigten von Frankreich, Großbritannien und Rußland

"die Rechte anerkannten, die dem König von Preußen über das Fürstentum Neuenburg und die Grafschaft Valangin zustehen, gemäß dem Wortlaut der Artikel dreiundzwanzig und sechsundsiebzig des Wiener Vertrags, und die von 1815 bis 1848 gleichzeitig neben jenen bestanden, die Artikel fünfundsiebzig desselben Vertrags der Schweiz übertrug".

Durch diese "diplomatische Intervention" wird das göttliche Recht des Königs von Preußen auf Neuenburg nur insofern anerkannt, als es im Wiener Vertrag festgelegt wurde. Der Wiener Vertrag verweist uns wiederum auf die Rechte, die Preußen 1707 erwarb. Wie lag aber 1707 der Fall?

Das Fürstentum Neuenburg und die Grafschaft Valangin, die im Mittel- <96> alter zum Königreich Burgund gehörten, wurden nach der Niederlage Karls des Kühnen Verbündete der Schweizer Eidgenossenschaft und blieben es unter der unmittelbaren Protektion Berns auch während aller späteren Veränderungen, die mit ihren feudalen "Suzeränen" vorgingen, bis der Wiener Vertrag den Verbündeten in ein Mitglied der Schweizer Eidgenossenschaft verwandelte. Zuerst wurde die Suzeränität über Neuenburg an das Haus Châlons-Oranien, dann durch das Eingreifen der Schweiz an das Haus Longueville und endlich nach dem Erlöschen dieses Hauses an die Schwester des Fürsten <1>, die verwitwete Herzogin von Nemours, übertragen. Als diese die Herrschaft antreten wollte, erhob Wilhelm III., König von England und Herzog von Nassau-Oranien, Protest dagegen und übertrug seine Rechte auf Neuenburg und Valangin seinem Vetter Friedrich I. von Preußen; allerdings hatte diese Abmachung zu Lebzeiten Wilhelms III. keinerlei Auswirkungen. Erst beim Tode der Herzogin Marie von Nemours trat Friedrich I. mit seinen Ansprüchen hervor; da aber noch vierzehn andere Kandidaten auf dem Plan erschienen, stellte er klugerweise das Urteil über die Ansprüche seiner Rivalen in das Ermessen der Stände von Neuenburg und Valangin, nicht ohne sich vorher der Richter durch Bestechung versichert zu haben. Durch Bestechung also wurde der König von Preußen Fürst von Neuenburg und Graf von Valangin. Die französische Revolution annullierte diese Titel, der Wiener Vertrag stellte sie wieder her, und die Revolution von 1848 entzog sie ihm erneut. Dem revolutionären Recht des Volkes stellte der preußische König nun das göttliche Recht der Hohenzollern entgegen, das für ihn offenbar auf das göttliche Recht zur Bestechung hinausläuft.

Alle feudalen Konflikte zeichnen sich durch Kleinlichkeit aus. Dennoch muß man hierbei große Unterschiede beachten. Die Geschichtsforscher werden sich immer gern mit den zahllosen kleinen Kämpfen, Intrigen und Verrätereien beschäftigen, durch welche es den französischen Königen gelang, mit ihren Feudalvasallen fertig zu werden, denn man kann daran die Entstehungsgeschichte einer großen Nation studieren. Dagegen ist es höchst langweilig und eintönig, zu verfolgen, wie ein Vasall es zuwege brachte, eine größere oder kleinere Portion selbständigen Eigentums zu seinem Privatgebrauch aus dem Deutschen Reich herauszuschneiden; es sei denn, das Zusammentreffen außerordentlicher Umstände belebt das Bild, wie es zum Beispiel bei der Geschichte Österreichs der Fall ist. Dort sehen wir ein und denselben Fürsten als gewähltes Oberhaupt eines Reiches und gleichzeitig als erblichen Vasallen einer Provinz desselben Reiches, der im Interesse seiner <97> Provinz gegen das Reich intrigiert; wir sehen diese Intrigen gelingen, denn sein Vordringen im Süden scheint die traditionellen Konflikte zwischen dem Deutschen Reich und Italien zu erneuern, während sein Vordringen im Osten offenbar den erbittertsten Kampf der deutschen und slawischen Stämme sowie den Widerstand des christlichen Europas gegen den mohammedanischen Orient fortsetzt; schließlich erreicht seine Hausmacht durch schlau eingefädelte Familienverbindungen eine solche Größe, daß sie nicht nur zeitweise das ganze Reich zu verschlingen droht, wobei sie es mit einem künstlichen Glanze umgibt, sondern auch die Welt in dem Grab einer Universalmonarchie zu begraben scheint. In den Annalen der Geschichte der Markgrafschaft Brandenburg finden wir nun derartige kolossale Züge durchaus nicht vor. Mutet uns die Geschichte ihres Rivalen wie ein diabolisches Epos an, so erscheint daneben die brandenburgische Historie wie eine schmutzige Familienchronik. Selbst dort, wo man ähnliche oder gar gleiche Interessen zu finden hofft, besteht ein auffallender Unterschied. Die ursprüngliche Bedeutung der beiden Marken - Brandenburg und Österreich - rührt daher, daß sie vorgeschobene Posten Deutschlands gegen die benachbarten Slawen bildeten, sei es für die Defensive oder für die Offensive. Aber auch von diesem Gesichtspunkt aus betrachtet fehlt es der brandenburgischen Geschichte an Farbe, Leben und dramatischer Bewegung; sie ist gleichsam untergegangen in kleinlichen Kämpfen mit unbekannten slawischen Stämmen, die über einen verhältnismäßig kleinen Landstrich zwischen Elbe und Oder zerstreut waren und von denen keiner je historische Bedeutung gewann. Die Markgrafschaft Brandenburg hat keinen historisch bedeutsamen Slawenstamm unterworfen oder germanisiert; es ist ihr nicht einmal gelungen, ihre Arme bis zur angrenzenden Wendischen See <Ostsee> auszustrecken. Pommern, wonach die Markgrafen von Brandenburg schon seit dem zwölften Jahrhundert trachteten, war 1815 noch nicht völlig dem Königreich Preußen einverleibt, und als die brandenburgischen Kurfürsten es bruchstückweise sich anzueignen begannen, hatte es längst aufgehört, ein slawischer Staat zu sein. Die Umgestaltung der südlichen und südöstlichen Küstenstriche der Ostsee, teils bewirkt durch den kaufmännischen Unternehmungsgeist deutscher Bürger, teils durch das Schwert der Deutschritter, gehört der Geschichte Deutschlands und Polens an und nicht der Brandenburgs, das nur dort zu ernten kam, wo es nicht gesät hatte.

Man kann ohne fehlzugehen behaupten, daß unter den unzähligen Lesern, die eine gewisse Vorstellung von den klassischen Namen Achilles, Cicero, <98> Nestor und Hektor erlangt haben, nur sehr wenige sind, die jemals vermutet hätten, daß der sandige Boden der Mark Brandenburg nicht nur Kartoffeln und Schafe zu unserer Zeit hervorbringt, sondern einst gesegnet war mit dem Überfluß von nicht weniger als vier Kurfürsten, die auf die Namen Albrecht Achilles, Johann Cicero, Joachim I. Nestor und Joachim II. Hektor hörten. Dieselbe goldene Mittelmäßigkeit, die dazu beitrug, daß das Kurfürstentum Brandenburg so langsam zu dem heranreifte, was man höflich eine europäische Macht nennt, bewahrte seine hausbackene Geschichte vor einer allzu indiskreten näheren Bekanntschaft mit der öffentlichen Meinung. Preußische Staatsmänner und Geschichtsschreiber haben, auf diese Tatsache rechnend, sich aufs äußerste bemüht, der Welt die Ansicht beizubringen, daß Preußen der Militärstaat par excellence sei, woraus hervorgehe, daß das göttliche Recht der Hohenzollern das Recht des Schwertes, das Recht der Eroberung sei. Nichts irriger als das. Man kann im Gegenteil behaupten, daß, genau genommen, von allen Provinzen, die die Hohenzollern jetzt besitzen, nur eine von ihnen erobert worden ist - Schlesien; und diese Tatsache steht in den Annalen der Geschichte ihres Hauses so einzig da, daß sie Friedrich II. den Beinamen des Einzigen einbrachte. Nun umfaßt die preußische Monarchie 5.062 geographische Quadratmeilen; davon entfallen auf die Provinz Brandenburg in ihrem jetzigen Umfang nicht mehr als 730 und auf Schlesien nicht mehr als 741. Wie gelangte sie also zu Preußen mit 1.178, zu Posen mit 536, zu Pommern mit 567, zu Sachsen mit 460, zu Westphalen mit 366, zur Rheinprovinz mit 479 Quadratmeilen? Durch das göttliche Recht der Bestechung, des offenen Kaufes, des kleinlichen Diebstahls, der Erbschleicherei und durch verräterische Teilungsverträge.

Zu Beginn des fünfzehnten Jahrhunderts gehörte die Markgrafschaft Brandenburg zum Hause Luxemburg, dessen damaliges Oberhaupt, Sigismund, gleichzeitig das kaiserliche Zepter über Deutschland schwang. Stets in Geldnöten und von seinen Gläubigern hart bedrängt, fand Sigismund in Friedrich, Burggrafen von Nürnberg, der dem Hause der Hohenzollern entstammte, einen gefälligen und entgegenkommenden Freund. Gleichsam als Unterpfand für die dem Kaiser geliehenen diversen Summen wurde Friedrich 1411 als Oberster Verweser von Brandenburg eingesetzt. Gleich einem schlauen Wucherer, der einmal in den vorläufigen Besitz der Güter eines Verschwenders gelangt ist, fuhr er fort, Sigismund immer tiefer in neue Schulden zu verwickeln, bis 1415, als bei der endgültigen Abrechnung zwischen Schuldner und Gläubiger Friedrich mit dem erblichen Kurfürstentum <99> von Brandenburg belehnt wurde. Damit kein Zweifel über die Natur dieses Vertrags herrsche, versah man ihn mit zwei Klauseln In der einen blieb dem Hause Luxemburg das Recht vorbehalten, das Kurfürstentum für 400.000 Goldgulden zurückzukaufen, und die andere verpflichtete Friedrich und seine Erben, dem Hause Luxemburg bei jeder neuen Kaiserwahl ihre Stimme zu geben; die erste Klausel stempelte den Vertrag zu einem Tauschhandel, die zweite zu einer Bestechungsaffäre. Um in den vollen Besitz des Kurfürstentums zu gelangen, brauchte der habgierige Freund Sigismunds nur noch eins - sich der Rückkaufsklausel zu entledigen. So lauerte er auf einen günstigen Augenblick, und als Sigismund auf dem Konzil von Konstanz wieder einmal mit den Kosten der kaiserlichen Repräsentation in Konflikt geriet, eilte Friedrich aus der Mark nach der Schweizer Grenze und erkaufte mit dem Inhalt seiner Börse die Streichung der fatalen Klausel. Dies waren also die Mittel und Wege des göttlichen Rechts, womit die noch jetzt herrschende Hohenzollerndynastie ihren Besitz des Kurfürstentums Brandenburg begründet. So entstand die preußische Monarchie.

Friedrichs nächster Nachfolger, ein Schwächling, genannt "der Eiserne", weil er sich mit Vorliebe im eisernen Harnisch zu zeigen pflegte, kaufte dem deutschen Ritterorden für 100.000 Goldgulden die Neumark ab, so wie sein Vater dem Kaiser die Altmark und die Kurfürstenwürde abgekauft hatte. Von nun an bürgerte sich die Methode des Ankaufs überschuldeter Landesteile bei den hohenzollernschen Kurfürsten ein, und wurde für sie so selbstverständlich, wie einst für den römischen Senat die Intervention. Wir wollen uns mit den langweiligen Einzelheiten dieser schmutzigen Geschäfte nun nicht weiter befassen und zur Reformationszeit übergehen.

Man darf sich durchaus nicht einbilden, daß, weil die Reformation sich als die Hauptstütze der Hohenzollern erwies, die Hohenzollern auch die Hauptstütze der Reformation bildeten. Ganz im Gegenteil. Friedrich I., der Begründer der Dynastie, begann seine Regierung damit, daß er die Heere Sigismunds gegen die Hussiten führte, die ihn zum Lohn für seine Mühen gründlich durchprügelten. Joachim I. Nestor, von 1499 bis 1535, behandelte die deutsche Reformation als ob sie taboritisch wäre. Er verfolgte sie bis zu seinem Tod. Joachim II. Hektor war zwar ein Anhänger des Luthertums, weigerte sich aber, das Schwert zur Verteidigung des neuen Glaubens zu ziehen, und dies in dem Augenblick, wo der neue Glaube der Übermacht Karls V. zu erliegen schien. Er weigerte sich nicht nur, an dem bewaffneten Widerstand des Schmalkaldischen Bundes teilzunehmen, sondern bot dem Kaiser seine geheimen Dienste an. Die deutsche Reformation fand also bei den Hohenzollern zur Zeit ihres Entstehens offene Feindseligkeit, zur Zeit <100> ihrer ersten Kämpfe falsche Neutralität und während ihres schrecklichen Abschlusses durch den Dreißigjährigen Krieg schwächlichen Wankelmut, feige Untätigkeit und niedrige Treulosigkeit. Es ist bekannt, daß der Kurfürst Georg Wilhelm der Befreierarmee Gustav Adolfs den Weg versperren wollte, so daß ihn dieser mit Fußtritten und Schlägen ins protestantische Lager treiben mußte, aus dem er sich nachher durch einen Separatfrieden mit Österreich wieder herauszustehlen versuchte. Aber wenn die Hohenzollern auch nicht die Ritter der deutschen Reformation waren, so waren sie doch sicherlich ihre Kassierer. Ihr Widerwille, für die Sache der Reformation zu kämpfen, wurde nur durch ihre Begierde wettgemacht, im Namen der Reformation zu plündern. Für sie war die Reformation bloß der religiöse Vorwand zur Säkularisation, so daß der beste Teil ihrer Erwerbungen im sechzehnten und siebzehnten Jahrhundert auf eine einzige große Quelle zurückgeführt werden kann: Kirchenraub, eine ziemlich sonderbare Erscheinungsweise des göttlichen Rechts.

In der Entstehungsgeschichte der hohenzollernschen Monarchie stehen drei Ereignisse im Vordergrund: die Erwerbung des Kurfürstentums Brandenburg, die Angliederung des Herzogtums Preußen und endlich die Erhebung des Herzogtums zu einem Königreich. Wir haben gesehen, auf welche Weise das Kurfürstentum erworben wurde. Das Herzogtum Preußen wurde durch drei Maßnahmen erworben. Erstens durch Säkularisation, dann durch Heiratsgeschäfte ziemlich zweideutigen Charakters - der Kurfürst Joachim Friedrich heiratete nämlich die jüngere Tochter und sein Sohn Johann Sigismund die ältere Tochter des verrückten Herzogs Albrecht von Preußen, der keine Söhne hatte - und endlich durch Bestechung, und zwar wurde mit der rechten Hand der Hof des polnischen Königs und mit der linken der Reichstag der polnischen Republik bestochen. Diese Bestechungsaffären waren so verwickelt, daß sie sich über eine ganze Reihe von Jahren erstreckten. Zur Verwandlung des Herzogtums Preußen in ein Königreich wurde eine ähnliche Methode angewandt. Um den Königstitel zu erlangen, brauchte Kurfürst Friedrich III., nachmaliger König Friedrich I., die Zustimmung des deutschen Kaisers. Um diese Zustimmung zu erlangen, gegen die sich das katholische Gewissen des Kaisers sträubte, bestach Friedrich den Jesuiten Wolf, Beichtvater Leopolds I., und gab bei dem Handel noch 30.000 Brandenburger Landeskinder drauf, dazu bestimmt, im österreich-spanischen Erbfolgekrieg hingeschlachtet zu werden. Der hohenzollernsche Kurfürst griff auf die alte germanische Institution der Verwendung lebender Wesen als Geld zurück, nur daß die alten Deutschen mit Rindvieh zahlten und er mit Menschen. So wurde das hohenzollernsche Königtum von Gottes Gnaden gegründet.

<101> Vom Beginn des achtzehnten Jahrhunderts an verbesserten die Hohenzollern mit der Zunahme ihrer Macht ihre Vergrößerungsmethoden, indem sie der Bestechung und dem Schacher noch Teilungsverträge mit Rußland hinzufügten gegen Staaten, die sie zwar nicht zu Fall gebracht hatten, über die sie aber herfielen, nachdem sie gefallen waren. So sehen wir sie zusammen mit Peter dem Großen bei der Teilung der schwedischen Besitztümer, mit Katharina II. bei der Teilung Polens und mit Alexander I. bei der Teilung Deutschlands.

Jene also, die sich den Ansprüchen Preußens auf Neuenburg mit dem Hinweis darauf widersetzen, daß die Hohenzollern Neuenburg durch Bestechung erworben haben, begehen einen traurigen Fehler, denn sie vergessen, daß die Hohenzollern auch Brandenburg, Preußen und die Königswürde nur durch Bestechung erlangt haben. Es kann keinen Zweifel darüber geben, daß sie Neuenburg mit demselben göttlichen Rechte besitzen wie ihre anderen Staaten, und sie können auf den einen nicht verzichten, ohne die anderen preiszugeben.


Textvarianten 

<1> In der "New-York Daily Tribune" Nr. 4906 vom 9. Januar 1857: des letzten Fürsten <=