Inhaltsverzeichnis Dokumente der Internationalen Arbeiter-Assoziation 1868

Seitenzahlen verweisen auf: Karl Marx/Friedrich Engels - Werke, (Karl) Dietz Verlag, Berlin. Band 16, 6. Auflage 1975, unveränderter Nachdruck der 1. Auflage 1962, Berlin/DDR. S. 339-341.

1. Korrektur.
Erstellt am .

Karl Marx

Die Internationale Arbeiterassoziation und die Allianz der sozialistischen Demokratie

Nach der Handschrift.
Aus dem Französischen.


|339| Vor ungefähr einem Monat haben sich in Genf einige Bürger als Zentrales Initiativkomitee einer neuen internationalen Gesellschaft konstituiert, genannt "die Internationale Allianz der sozialistischen Demokratie", die sich "als spezielle Mission das Studium politischer und philosophischer Fragen auf der Grundlage dieses großen Prinzips der Gleichheit etc. gestellt hat". Das von diesem Initiativkomitee gedruckte Programm und Reglement ist dem Generalrat der Internationalen Arbeiterassoziation erst in seiner Sitzung vom 15. Dezember mitgeteilt worden. Nach diesen Dokumenten ist die genannte "Internationale Allianz völlig in der Internationalen Arbeiterassoziation aufgegangen" und zugleich völlig außerhalb dieser Assoziation gegründet.

Neben dem von den Arbeiterkongressen in Genf, Lausanne und Brüssel gewählten Generalrat der Internationalen Arbeiterassoziation soll nach dem Reglement des Initiativkomitees ein weiterer, ein selbsternannter Zentralrat in Genf bestehen. Neben den lokalen Gruppen der Internationalen Assoziation sollen die lokalen Gruppen der Internationalen Allianz bestehen, die "durch ihre nationalen Büros", welche außerhalb der nationalen Büros der Internationalen Assoziation tätig sind, "beim Zentralbüro der Allianz ihre Aufnahme in die Internationale Arbeiterassoziation beantragen werden". Das Zentralkomitee der Allianz maßt sich somit also das Recht der Aufnahme in die Internationale Assoziation an. Schließlich soll auch der allgemeine Kongreß der Internationalen Assoziation noch sein Doppelstück im allgemeinen Kongreß der Internationalen Allianz finden, denn das Reglement des Initiativkomitees besagt:

"Die Delegation der Allianz der sozialistischen Demokratie wird beim alljährlichen Arbeiterkongreß als Zweig der Internationalen Arbeiterassoziation ihre öffentlichen Sitzungen an einem getrennten Ort abhalten."

|340| In Erwägung,

daß das Vorhandensein einer zweiten internationalen Organisation, die innerhalb und außerhalb der Internationalen Arbeiterassoziation tätig ist, das unfehlbarste Mittel wäre, diese zu desorganisieren;

daß jede andere Gruppe von Personen an beliebigem Orte das Recht hätte, die Initiativgruppe von Genf nachzuahmen und unter mehr oder weniger plausiblen Vorwänden der Internationalen Arbeiterassoziation andere internationale Assoziationen mit anderen "speziellen Missionen" aufzupfropfen;

daß die Internationale Arbeiterassoziation auf diese Weise bald zum Spielball der Intriganten aller Racen und Nationalitäten würde;

daß zudem die Statuten der Internationalen Arbeiterassoziation in ihrem Rahmen nur lokale und nationale Zweiggesellschaften zulassen (siehe Art. 1 und 6 der Statuten);

daß es den Sektionen der Internationalen Assoziation verboten ist, sich Statuten und Verwaltungsverordnungen zu geben, die den Allgemeinen Statuten und Verwaltungsverordnungen der Internationalen Assoziation zuwiderlaufen (siehe Art. 12 der Verwaltungsverordnungen);

daß die Statuten und Verwaltungsverordnungen der Internationalen Assoziation nur von einem allgemeinen Kongreß revidiert werden können, auf dem zwei Drittel der anwesenden Delegierten für eine solche Revision stimmen (siehe Art. 13 der Verwaltungsverordnungen);{1}

hat der Generalrat der Internationalen Assoziation in seiner Sitzung vom 22. Dezember 1868 einstimmig beschlossen:

1. Alle Artikel des Reglements der Internationalen Allianz der sozialistischen Demokratie, die ihre Beziehungen zur Internationalen Arbeiterassoziation bestimmen, sind für null und nichtig erklärt;

2. Die Internationale Allianz der sozialistischen Demokratie wird nicht als Zweig der Internationalen Arbeiterassoziation zugelassen;

|341| 3. Diese Resolution wird in allen Ländern veröffentlicht, wo die Internationale Arbeiterassoziation besteht.{2}

Im Auftrag des Generalrats
der Internationalen Arbeiterassoziation

London, den 22. Dezember 1868


Textvarianten

{1} Bei der Beratung des Resolutionsentwurfs in der Sitzung des Generalrats vom 22. Dezember 1868 wurde in die Erwägungsgründe der Resolution auf Vorschlag Duponts folgender Zusatz aufgenommen, dessen endgültige Fassung vermutlich von Marx stammt:

"daß die Frage durch die auf dem allgemeinen Kongreß zu Brüssel einstimmig angenommene Resolution gegen die Friedensliga präjudiziert ist;

daß der Kongreß in dieser Resolution erklärt hat, die Friedensliga habe keinerlei Existenzberechtigung, da nach ihren jüngsten Erklärungen ihr Ziel und ihre Prinzipien mit denen der Internationalen Arbeiterassoziation identisch seien;

daß mehrere Mitglieder der Genfer Initiativgruppe in ihrer Eigenschaft als Delegierte des Brüsseler Kongresses für diese Resolution gestimmt haben;" <=

{2} Punkt 3 wurde in die Endfassung der Resolution nicht aufgenommen. <=