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Seitenzahlen verweisen auf: Karl Marx/Friedrich Engels - Werke. (Karl) Dietz Verlag, Berlin. Band 18, 5. Auflage 1973, unveränderter Nachdruck der 1. Auflage 1962, Berlin/DDR. S. 72/73.

1. Korrektur.
Erstellt am 04.03.1999

Friedrich Engels

An die Arbeitergesellschaft von Ferrara

Geschrieben am 16. April 1872.
Nach dem Briefentwurf.
Aus dem Italienischen.


|72| Bürger!

In Erwiderung Eures freundlichen Schreibens vom 3. März danke ich Euch im Namen des Generalrats für Euren Beitritt zur Internationalen Arbeiterassoziation; zu gleicher Zeit muß ich Euch mitteilen, daß der Rat, bevor er diesen akzeptiert, einer Erklärung über den Sinn des Vorbehaltes bezüglich Eurer "Autonomie" bedarf.

Wenn sich eine Vereinigung bildet, ist es vor allem notwendig, Statuten und Verwaltungsverordnungen festzulegen, so wie Ihr selber welche habt und wie sie auch die Internationale besitzt. Vielleicht kennt Ihr letztere nicht und deshalb lege ich Euch hier ein Exemplar in Französisch bei. Habt die Freundlichkeit, sie Eurer Gesellschaft vorzulegen und falls Ihr ihnen zustimmt, es mir mitzuteilen. Diese Allgemeinen Statuten und Verwaltungsverordnungen sind die einzigen Gesetze, die unsere Assoziation besitzt und die Eure Autonomie beschränken könnten. Ihr werdet jedoch von selbst verstehen, daß es in der Internationale nicht zweierlei Sorten von Sektionen geben kann: die eine, die die gemeinsamen Gesetze anerkennt und die andere, die sie ablehnt {1}. Ich hoffe indes, daß es für Euch keine Schwierigkeit geben wird, diesen Gesetzen beizupflichten, die das Werk der Arbeiter ganz Europas sind, ein Werk, das auf ihren jährlichen Kongressen im Laufe von sieben Jahren geschaffen worden ist und von allen anerkannt wird.

Die Verwaltungsverordnungen, Abschnitt V, Art. 1 besagen: "Jede Sektion hat das Recht, sich Sonderstatuten für ihre lokale Verwaltung, je nach den Lokalumständen und Landesgesetzen zu geben." Diese Statuten und Verwaltungsverordnungen dürfen jedoch nichts den Allgemeinen Statuten |73| und Verwaltungsverordnungen Widersprechendes enthalten.{2} Die Verwaltungsverordnungen, Abschnitt II, Art. 5 übertragen dem Generalrat die Verantwortung für die Zulassung oder Ablehnung jeder neuen Sektion, erteilen ihm die Aufgabe, festzustellen, ob die Statuten und Verwaltungsverordnungen dieser neuen Sektionen mit diesem Artikel übereinstimmen; ich bitte Euch daher, dem Rat ein Exemplar Eurer Statuten zu übersenden, damit er diese Formalität erledigen kann.


Textvarianten

{1} Im Briefentwurf folgt durchgestrichen: und ihre Autonomie bewahrt <=

{2} Im Briefentwurf folgt durchgestrichen: Da Italien bis jetzt noch keinen regulären Föderalrat besitzt, bleibt dem Generalrat die Verpflichtung, die Statuten und Verwaltungsverordnungen der italienischen Sektionen zu überprüfen <=


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