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Karl Marx

Ökonomisch-philosophische Manuskripte

 

Grundrente

<497>||I| Das Recht der Grundeigentümer leitet seinen Ursprung vorn Raub. Say, t.I, p.136, not. Die Grundeigentümer lieben wie alle Menschen da zu ernten, wo sie nicht gesät haben, und sie verlangen eine Rente salbst für das natürliche Produkt der Erde. Smith, t.I, p.99.

"Man könnte sich vorstellen, die Grundrente sei nur der Gewinn des Kapitals, welches dar Eigentümer zur Verbesserung des Bodens benutzt hat … Es gibt Fälle, wo die Grundrente dies zum Teil sein kann … aber der Grundeigentürner fordert 1. eine Rente selbst für die nicht verbesserte Erde, und was man als Interesse oder Gewinn auf die Verbesserungskosten betrachten kann, ist meistens nur eine Zutat (Addition) [1*] zu dieser primitiven Rente; 2. überdem sind diese Verbesserungen nicht immer mit den fonds der Grundeigentümer gemacht, sondern manchmal mit denen des Pächters: nichtsdestoweniger, wenn es sich darum handelt, die Pacht zu erneuen, verlangt der Grundeigentümer gewöhnlich eine solche Erhöhung der Rente, als wenn alle diese Verbesserungen mit seinen eignen fonds gemacht wären; 3. ja, er verlangt manchmal <498>selbst eine Rente für das, was durchaus unfähig der geringsten Verbesserung durch Menschenhand ist." Smith, t.I, p.300, 301.

Smith führt als Beispiel für letztren Fall das Salzkraut (Seekrapp, salicorne) an,

eine Art von Seepflanze, welche nach der Verbrennung ein alkalisches Salz gibt, womit man Glas, Seife etc. machen kann. Es wächst in Großbritannien, vorzüglich in Schottland an verschiednen Plätzen, aber nur auf Felsen, die unter der Ebbe und Flut liegen (hohen Flut, marée), 2mal des Tags durch die Seewellen bedeckt sind und deren Produkt also niemals durch die menschliche Industrie vermehrt worden ist. Dennoch verlangt der Eigentümer eines solchen Grundstücks, wo diese Art von Pflanze wächst, eine Rente ebensogut wie von Getreideboden. In der Nähe der Inseln von Shetland ist das Meer außerordentlich reich. Ein großer Teil ihrer Einwohner ||II| lebt vom Fischfang. Um aber Gewinn vom Meerprodukt zu ziehn, muß man eine Wohnung auf dem benachbarten Lande haben. Die Grundrente steht im Verhältnis nicht zu dem, was der Pächter mit der Erde, sondern zu dem, was er mit der Erde und dem Meer zusammen machen kann. Smith, t.I, p.30l, 302.

"Man kann die Grundrente als das Produkt der Naturmacht [2*] betrachten, deren Gebrauch der Eigentümer dem Pächter leiht. Dies Produkt ist mehr oder weniger groß je nach dem Umfang dieser Macht oder, in andern Worten, nach dem Umfang der natürlichen oder künstlichen Fruchtbarkeit der Erde. Es ist das Werk der Natur, welches übrigbleibt nach Abziehung oder nach der Balance alles dessen, was man als das Werk des Menschen betrachten kann" Smith. t.II, p.377, 378.

"Die Grundrente [3*] als Preis betrachtet, den man für den Gebrauch der Erde zahlt, ist also natürlich ein Monopolpreis [4*]. Sie steht durchaus nicht im Verhältnis zu den Verbesserungen, die der Grundeigentümer an die Erde gewandt hat, oder mit dem, was er nehmen muß, um nicht zu verlieren, sondern mit dem, was der Pächter möglicherweise geben kann, ohne zu verlieren." t.I, p.302. Smith.

"Von den 3 produktiven Klassen ist die der Grundeigentümer diejenige, der ihre Revenue weder Arbeit noch Sorge kostet, sondern der sie sozusagen von selbst kömmt, und ohne daß sie irgendeine Absicht [5*] oder einen Plan hinzutut." Smith. t.II, p.161.

Wir haben schon gehört, daß die Quantität der Grundrente von dem Verhältnis der Fruchtbarkeit des Bodens abhängt.

Ein andres Moment ihrer Bestimmung ist die Lage.

"Die Rente wechselt nach der Fruchtbarkeit [6*] der Erde, welches auch immer ihr Produkt sei, und nach der Lage, welches auch immer die Fruchtbarkeit sei." Smith, t.I, p,306.

"Sind Ländereien, Minen, Fischereien von gleicher Fruchtbarkeit, so wird ihr Produkt im Verhältnis zur Ausdehnung der Kapitalien stehn, welche man zu ihrer <499>Kultur und Exploitation anwendet, wie zu der mehr ||III| oder minder geschickten Weise der Anwendung der Kapitalien. Sind die Kapitalien gleich und gleich geschickt angewandt, so wird das Produkt im Verhältnis zur natürlichen Fruchtbarkeit der Ländereien, Fischereien und Minen stehn." t.II, p.210.

Diese Sätze von Smith sind wichtig, weil sie bei gleichen Produktionskosten und gleichem Umfang die Grundrente auf die größere oder kleinere Fruchtbarkeit der Erde reduzieren. Also deutlich die Verkehrung der Begriffe in der Nationalökonomie bewiesen, welche Fruchtbarkeit der Erde in eine Eigenschaft des Grundbesitzers verwandelt.

Betrachten wir aber nun die Grundrente, wie sie sich im wirklichen Verkehr gestaltet.

Die Grundrente wird festgesetzt durch den Kampf zwischen Pächter und Grundeigentümer. Überall in der Nationalökonomie finden wir den feindlichen Gegensatz dem Interessen, den Kampf, den Krieg als die Grundlage der gesellschaftlichen Organisation anerkannt.

Sehn wir nun, wie Grundeigentümer und Pächter zueinander stehn.

"Der Grundeigentümer sucht bei der Stipulation der Pachtklauseln möglicherweise dem Pächter nicht mehr zu lassen, als hinreicht, um das Kapital zu ersetzen, welches den Samen liefert, die Arbeit bezahlt, Tiere und andre Instrumente kauft und unterhält und außerdern den gewöhnlichen Gewinn der übrigen Pachtungen im Kanton abwirft. Offenbar ist dies der kleinste Teil, womit der Pächter sich befriedigen kann, ohne in Verlust zu geraten, und der Grundeigentümer ist selten der Ansicht, ihm mehr zu lassen. Alles, was vom Produkt oder seinem Preise über diese Portion bleibt, wie auch der Rest beschaffen sei, sucht sich der Proprietär als Grundrente zu reservieren, die stärkste, die der Richter bei dem jetzigen Zustand der Erde zahlen ||IV| kann. Dieses surplus kann immer als die natürliche Grundrente betrachtet werden oder als die Rente, zu welcher die meisten Grundstücke natürlicherweise vermietet werden." Smith. t.I, p.299, 300.

"Die Grundeigentümer", sagt Say, "üben eine gewisse Art von Monopol gegen die Pächter. Die Nachfrage nach ihrer Ware, dem Grund und Boden, kann sich unaufhörlich ausdehnen; aber die Quantität ihrer Ware erstreckt sich nur bis zu einem gewissen Punkt … Der Handel, der sich zwischen Grundeigentümer und Pächter abschließt, ist immer so vorteilhaft wie möglich für den ersten … außer dem Vorteil, den er aus der Natur der Dinge zieht, zieht er einen andern aus seiner Stellung, größerem Vermögen, Kredit, Ansehn; allein schon der erste reicht dazu hin, daß er immer befähigt ist, allein [7*] von den günstigen Umständen des Grund und Bodens zu profitieren. Die Eröffnung eines Kanals, Wegs, der Fortschritt der Bevölkerung und des Wohlstandes eines Kantons erheben immer den Pachtpreis … Der Pächter selbst kann zwar den Boden auf seine Kosten verbessern; aber von diesem Kapital zieht er nur Vorteil <500>während der Dauer seiner Pacht, und mit ihrem Ablauf bleibt es dem Grundeigentümer; von diesem Moment an zieht dieser die Interessen davon, ohne die Avancen gemacht zu haben, denn die Miete erhebt sich nun verhältnismäßig." Say. t.II, p.[142,] 143.

"Die Grundrente, betrachtet als der Preis, der für den Gebrauch der Erde bezahlt wird, ist daher natürlicherweise der höchste Preis, den der Pächter zu zahlen imstande ist unter den gegenwärtigen Verhältnissen des Grund und Bodens." Smith. t.I, p.299.

"Die Grundrente der Oberfläche der Erde beträgt daher meistens nur den 3ten Teil des Gesamtprodukts, und meistens ist das eine fixe und von den zufälligen Schwankungen ||VI| der Ernte unabhängige Rente." Smith, t.I, p.351. "Selten betragt diese Rente weniger als Ό des Gesamtprodukts." ib., t.II, p.378.

Nicht bei allen Waren kann die Grundrente bezahlt werden. Z.B. in manchen Gegenden [8*] wird für Steine keine Grundrente bezahlt.

"Gewöhnlich kann man nur die Produkte der Erde auf den Markt bringen, die Teile des Erdproduktes, deren gewöhnlicher Preis hinreicht, um das Kapital, welches man zu dieser Transportation braucht, und die gewöhnlichen Gewinne dieses Kapitals zu ersetzen. Reicht der Preis mehr als aus hierfür, so geht das surplus natürlich zur Grundrente. Ist er nur hinreichend, so kann die Ware wohl auf den Markt gebracht werden, aber sie reicht nicht hin, um dem Landbesitzer die Grundrente zu zahlen. Wird oder wird nicht der Preis mehr als hinreichend sein? Das hängt von der Nachfrage ab." Smith, t.I, p.302, 303.

"Die Grundrente geht in die Komposition des Preises der Waren auf eine ganz andere Art ein als der Arbeitslohn und der Gewinn des Kapitals. Die hohe oder niedre Taxe der Salaire und Gewinne ist die Ursache des hohen oder niedern Preises der Waren: die hohe oder niedre Taxe der Grundrente ist die Wirkung des Preises." [9*] t.I, p.303[, 304], Smith.

Zu den Produkten, die immer eine Grundrente bringen, gehört die Nahrung.

"Da die Menschen, wie alle Tiere, sich im Verhältnis zu ihren Subsistenzmitteln vermehren, so gibt es immer mehr oder weniger Nachfrage nach Nahrung. Die Nahrung wird immer einen größern oder kleinern ||VI| Teil von Arbeit kaufen können, und es werden sich immer Leute aufgelegt finden, etwas zu tun, um sie zu gewinnen. Die Arbeit, welche die Nahrung kaufen kann, ist zwar nicht immer gleich der Arbeit, die von ihr subsistieren könnte, wenn sie auf die ökonomischste Weise verteilt wäre, und dies wegen der zuweilen hohen Arbeitssalaire. Aber die Nahrung kann immer soviel Arbeit kaufen, als sie nach der Taxe, auf welche diese Arbeitsart gewöhnlich im Linde steht Arbeit subsistieren machen kann. Die Erde produziert fast in allen möglichen Situationen mehr Nahrung, als zur Subsistenz aller Arbeit nötig, welche dazu beitragt, diese Nahrung [10*] auf den Markt zu bringen. Das Mehr dieser Nahrung ist immer mehr <501>als hinreichend, um mit Gewinn das Kapital zu ersetzen, welches diese Arbeit in Bewegung setzt. Also bleibt immer etwas, um dem Grundeigentümer eine Rente zu geben." t.I, p.305, 306. Smith. "Die Grundrente zieht nicht nur ihren ersten Ursprung von der Nahrung, sondern auch wenn ein anderer Teil des Erdproduktes in der Folge dazu kömmt, eine Rente abzuwerfen, so verdankt die Rente diese Zufügung von Wert dem Wachstum der Macht, welche die Arbeit erlangt hat, um Nahrung zu produzieren, vermittelst (au moyen) der Kultur und Verbesserung der Erde." p.345. t.I, Smith. "Die Nahrung der Menschen reicht also immer zur Zahlung der Grundrente aus." t.I, p.337. "Die Länder bevölkern sich nicht im Verhältnis der Zahl, welches ihr Produkt kleiden und logieren kann, sondern im Verhältnis dessen, was ihr Produkt nähren kann." Smith, t.I, p.342.

"Die 2 größten menschlichen Bedürfnisse nach der Nahrung sind Kleidung, Logis, Heizung. Sie werfen meistens eine Grundrente ab, nicht immer notwendig." t.I, ib., p.288 |VI|| [15]

||VIII| Sehn wir nun, wie der Grundeigentümer alle Vorteile der Gesellschaft exploitiert.

1. Die Grundrente vermehrt sich mit der Bevölkerung. Smith, t.I, p.335.

2. Wir haben schon von Say gehört, wie die Grundrente mit Eisenbahnen etc., mit der Verbesserung und Sicherheit und Vervielfachung der Kommunikationsmittel steigt.

3. "Jede Verbesserung im Zustand der Gesellschaft strebt entweder direkt [11*] oder indirekt [12*], die Grundrente zu steigern, den Realreichtum des Proprietärs zu erhöhn, d.i. seine Macht, fremde Arbeit oder ihr Produkt zu kaufen … Die Zunahme in Verbesserung der Ländereien und der Kultur strebt direkt dahin. Der Teil des Proprietärs am Produkt vermehrt sich notwendig mit der Vermehrung des Produkts … Das Steigen in dem Realpreis dieser Arten von Rohstoffen, z. B. das Steigen im Preis des Viehs, strebt auch direkt dahin, die Grundrente zu steigern und in einer noch stärkeren Proportion. Nicht nur vermehrt sich der Realwert des Teils des Grundeigentümers, die reale Macht, die ihm dieser Teil auf fremde Arbeit gilt, notwendig mit dem Realwert des Produkts, sondern auch die Größe dieses Teils im Verhältnis zum Totalprodukt vermehrt sich mit diesem Wert. Nachdem der Realpreis dieses Produkts gestiegen ist, erfordert es keine größere Arbeit, um geliefert zu werden und um das angewandte Kapital samt seinen gewöhnlichen Gewinnen zu ersetzen. Der übrigbleibende Teil des Produkts, welcher dem Grundeigentümer gehört, wird also in bezug auf das Gesamtprodukt vie1 größer sein, als er vorher war." Smith, t.II, p.157-159.

||IX| Die größre Nachfrage nach Rohprodukten und daher die Erhöhung des Werts kann teils aus der Vermehrung der Bevölkerung und aus der Vermehrung ihrer Bedürfnisse hervorgehn. Aber jede neue Erfindung, <502>jede neue Anwendung, welche die Manufaktur von einem bisher gar nicht oder wenig gebrauchten Rohstoff macht, vermehrt die Grundrente. So ist z.B. die Rente der Kohlengruben mit den Eisenbahnen, Dampfschiffen etc. ungeheuer gestiegen.

Außer diesem Vorteil, den der Grundeigentümer von der Manufaktur, den Entdeckungen, der Arbeit zieht, werden wir gleich noch einen andern sehn.

4. "Die Arten von Verbesserungen in der Produktivkraft der Arbeit, welche direkt darauf zielen, den Realpreis der Manufakturprodukte zu erniedrigen, streben indirekt dahin, die reale Grundrente zu erhöhn. Gegen Manufakturprodukt vertauscht nämlich der Grundeigentümer den Teil seines Rohstoffes, der seine persönliche Konsumtion überschreitet, oder den Preis dieses Teils. Alles, was den Realpreis der ersten Art von Produkt vermindert, vermehrt den Realpreis der 2ten. Dieselbe Quantität von Rohprodukt entspricht von nun an einer größeren Quantität von Manufakturprodukt, und der Grundeigentümer findet sich befähigt, eine größere Quantität von Bequemlichkeits-, Schmuck- und Luxussachen sich zu verschaffen." Smith. t.II, p.159.

Wenn aber nun Smith daraus, daß der Grundeigentümer alle Vorteile der Gesellschaft exploitiert, darauf ||X| schließt (p.161, t.II), daß das Interesse des Grundeigentümers immer mit dem der Gesellschaft identisch ist, so ist das albern. In der Nationalökonomie, unter der Herrschaft des Privateigentums, ist das Interesse, was einer an der Gesellschaft hat, grad im umgekehrten Verhältnis zu dem Interesse, was die Gesellschaft an ihm hat, wie das Interesse des Wucherers an dem Verschwender durchaus nicht identisch mit dem Interesse des Verschwenders ist.

Wir erwähnen nur im Vorübergehn die Monopolsucht des Grundeigentümers gegen das Grundeigentum fremder Länder, woher z. B. die Korngesetze datieren. Ebenso übergehn wir hier die mittelaltrige Leibeigenschaft, die Sklaverei auf den Kolonien, das Elend der Landleute, Taglöhner [13*] in Großbritannien. Halten wir uns an die Sätze der Nationalökonomie selbst.

1. Der Grundeigentümer ist am Wohl der .Gesellschaft interessiert, heißt nach nationalökonomischen Grundsätzen, er ist an ihrer fortschreitenden Bevölkerung, Kunstproduktion, Vermehrung ihrer Bedürfnisse, mit einem Wort am Wachstum des Reichtums interessiert, und dies Wachstum ist nach unseren bisherigen Betrachtungen identisch mit dem Wachsturn des Elends und der Sklaverei. Das wachsende Verhältnis der Miete mit dem Elend ist ein Beispiel vom Interesse des Grundeigentümers an der <503>Gesellschaft, denn mit der Miete wächst die Grundrente, der Zins des Bodens, worauf das Haus steht.

2. Nach den Nationalökonomen selbst ist das Interesse des Grundeigentümers der feindliche Gegensatz des Interesses des Pächters; also schon eines bedeutenden Teils der Gesellschaft.

||XI| 3. Da der Grundeigentümer [von] dem Pächter um so mehr Rente fordern kann, um so weniger Arbeitslohn der Pächter zahlt, und da der Pächter um so mehr den Arbeitslohn herabdrückt, je mehr Grundrente der Eigentümer fordert, so steht das Interesse des Grundeigentümers grade so feindlich zum Interesse der Ackerknechte wie das der Manufakturherrn zu ihren Arbeitern. Er drückt ebenfalls den Arbeitslohn auf ein Minimum.

4. Da die reale Erniedrigung im Preis der Manufakturprodukte die Grundrente erhöht, so hat also der Grundbesitzer ein direktes Interesse an der Herabdrückung des Arbeitslohns der Manufakturarbeiter, an der Konkurrenz unter den Kapitalisten, an der Überproduktion, am ganzen Manufakturelend.

5. Wenn also das Interesse des Grundeigentümers, weit entfernt, mit dem Interesse der Gesellschaft identisch zu sein, im feindlichen Gegensatz mit dem Interesse der Pächter, der Ackerknechte, der Manufakturarbeiter und der Kapitalisten steht, so ist nicht einma1 das Interesse des einen Grundeigentümers mit dem des andern identisch von wegen der Konkurrenz, die wir nun betrachten wollen.

Allgemein schon verhalten sich großes Grundeigentum und kleines wie großes und kleines Kapital. Es kommen aber noch spezielle Umstände hinzu, welche die Akkumulation des großen Grundeigentums und die Verschlingung des kleinen durch dasselbe unbedingt herbeiführen.

||XII| 1. nimmt nirgends mehr die verhältnismäßige Arbeiter- und Instrumentenzahl mit der Größe der fonds ab als beim Grundbesitz. Ebenso nimmt nirgend mehr die Möglichkeit der allseitigen Ausbeutung, Ersparung der Produktionskosten und geschickte Arbeitsteilung mit der Größe der fonds mehr zu als beim Grundbesitz. Ein Acker mag so klein sein, wie er will, die Arbeitsinstrumente, die er nötig macht, wie Pflug, Sage etc., erreichen eine gewisse Grenze, an der sie nicht mehr vermindert werden können, während die Kleinheit des Grundbesitzes weit über diese Grenze hinausgehn kann.

2. Der große Grundbesitz akkumuliert sich die Zinsen, die das Kapital des Pächters auf die Verbesserung des Grund und Bodens angewandt hat. Der kleine Grundbesitz muß sein eignes Kapital anwenden, Für ihn fällt dieser ganze Profit also weg.

<504>3. Während jede gesellschaftliche Verbesserung dem großen Grundeigentum nützt, schadet sie dem kleinen, weil sie ihm immer mehr bares Geld nötig macht.

4. Es sind noch 2 wichtige Gesetze für diese Konkurrenz zu betrachten:

α) Die Rente der Ländereien, die zur Produktion von Nahrungsmitteln der Menschen kultiviert [14*] werden, regelt die Rente der Mehrzahl der übrigen angebauten Ländereien. Smith, t.1, p.331.

Nahrungsmittel, wie Vieh etc., kann zuletzt nur der große Grundbesitz produzieren. Er regelt also die Rente der übrigen Ländereien und kann sie auf ein Minimum herabdrücken.

Der kleine selbstarbeitende Grundeigentümer befindet sich dann zu dem großen Grundeigentümer in dem Verhältnis eines Handwerkers, der ein eignes Instrument besitzt, zu dem Fabrikherrn. Der kleine Grundbesitz ist zum bloflen Arbeitsinstrument geworden. ||XVI| [16] Die Grundrente verschwindet ganz für den kleinen Grundbesitzer, es bleibt ihm höchstens der Zins seines Kapitals und sein Arbeitslohn; denn die Grundrente kann durch die Konkurrenz dahin getrieben werden, daß sie eben nur noch der Zins des nicht selbst angelegten Kapitals ist.

β) Wir haben übrigens schon gehört, daß bei gleicher Fruchtbarkeit und gleich geschickter Exploitation der Ländereien, Minen und Fischereien das Produkt im Verhältnis zur Ausdehnung der Kapitalien steht. Also Sieg des großen Grundeigentümers. Ebenso bei gleichen Kapitalien im Verhältnis zur Fruchtbarkeit. Also bei gleichen Kapitalien siegt der Grundeigentümer des fruchtbareren Bodens.

γ) "Man kann von einer Mine im allgemeinen sagen, daß sie fruchtbar oder unfruchtbar ist, je nachdem die Quantität des Minerals, weiche aus ihr durch eine gewisse Quantität Arbeit gezogen werden kann, großer oder kleiner ist, als dieselbe Quantität Arbeit aus der Mehrzahl der andren Minen von derselben Art ziehen kann." t.I, p.345, 346. Smith. "Der Preis der fruchtbarsten Minen regelt den Preis der Kohle [15*] für alle andren Minen der Nachbarschaft. Grundeigentümer und Unternehmer finden beide, daß sie, der eine eine stärkere Rente, der andre einen stärkern Profit haben werden, wenn sie die Sache niedriger als ihre Nachbarn verkaufen. Die Nachbarn sind nun gezwungen, zu demselben Preis zu verkaufen, obgleich sie weniger dazu imstande sind und obgleich dieser Preis sich immer mehr vermindert und ihnen manchmal die ganze Rente und den ganzen Profit fortnimmt. Einige Exploitations finden sich dann ganz verlassen, andere tragen keine Rente mehr und können nur weiter bearbeitet werden durch den Grundeigentümer selbst." p.350, t.I. Smith. "Nach der Entdeckung der Minen von Peru wurden die meisten Silberminen von Europa aufgegeben … Das-<505>selbe geschah in bezug auf die Minen von Cuba und St. Domingo und selbst in bezug auf die alten Minen von Peru, nach der Entdeckung derer von Potosi." p.353. t.I.

Ganz dasselbe, was Smith hier von den Minen sagt, gilt mehr oder weniger von dem Grundbesitz überhaupt.

δ) "Es ist zu bemerken, daß immer der Preiscourant der Ländereien von der couranten Taxe des Zinsfußes abhängt … Fiele die Grundrente unter den Geldzins um eine sehr starke Differenz, so würde niemand Länder kaufen wollen, was bald wieder ihren Preiscourant zurückführen würde. Im Gegenteil, würden die Vorteile der Grundrente den Geldzins vie1 mehr als kompensieren, so würde alle Welt Länder kaufen wollen, was ebenfalls ihren Courantpreis bald wiederherstellen würde." t.II, p.[367,] 368.

Aus diesem Verhältnis der Grundrente zum Geldzins folgt, daß die Grundrente immer mehr fallen muß, so daß zuletzt nur noch die reichsten Leute von der Grundrente leben können. Also die Konkurrenz unter den nichtverpachtenden Grundeigentümern immer größer. Ruin eines Teils derselben. Abermalige Akkumulation des großen Grundeigentums.

||XVII| Diese Konkurrenz hat ferner zur Folge, daß ein großer Teil des Grundeigentums in die Hände der Kapitalisten fällt und die Kapitalisten so zugleich Grundeigentümer werden, wie denn überhaupt schon die kleineren Grundeigentümer nur mehr Kapitalisten sind. Ebenso wird ein Teil des großen Grundeigentums zugleich industriell.

Die letzte Folge ist also die Auflosung des Unterschieds zwischen Kapitalist und Grundeigentümer, so daß es also im ganzen nur mehr 2 Klassen der Bevölkerung gibt, die Arbeiterklasse und die Klasse der Kapitalisten. Diese Verschacherung des Grundeigentums, die Verwandlung des Grundeigentums in eine Ware ist der letzte Sturz der alten und die letzte Vollendung der Geldaristokratie.

1. Die sentimentalen Tränen, welche die Romantik hierüber weint, teilen wir nicht. Sie verwechselt immer die Schändlichkeit, die in der Verschacherung der Erde liegt, mit der ganz vernünftigen, innerhalb des Privateigentums notwendigen und wünschenswerten Konsequenz, welche in der Verschacherung des Privateigentums an der Erde enthalten ist. Erstens ist das feudale Grundeigentum schon seinem Wesen nach die verschacherte Erde, die dem Menschen entfremdete und daher in der Gestalt einiger weniger großen Herrn ihm gegenübertretende Erde.

Schon im Feudalgrundbesitz liegt die Herrschaft der Erde als einer fremden Macht über die Menschen. Der Leibeigene ist das Akzidens der Erde. Ebenso gehört der Majoratsherr, der erstgeborene Sohn, der Erde. Sie erbt ihn. Überhaupt fangt mit dem Grundbesitz die Herrschaft des Privateigentums an, er ist seine Basis. Aber im feudalen Grundbesitz <506>scheint wenigstens der Herr als König des Grundbesitzes. Ebenso existiert noch der Schein eines innigern Verhältnisses zwischen dem Besitzer und der Erde, als das des bloßen sachlichen Reichtums ist. Das Grundstück individualisiert sich mit seinem Herrn, es hat seinen Rang, ist freiherrlich oder gräflich mit ihm, hat seine Privilegien, seine Gerichtsbarkeit, sein politisches Verhältnis etc. Es erscheint als der unorganische Leib seines Herrn. Daher das Sprichwort: nulle terre sans maître [16*], worin das Verwachsensein der Herrlichkeit und des Grundbesitzes ausgesprochen ist. Ebenso erscheint die Herrschaft des Grundeigentums nicht unmittelbar als Herrschaft des bloßen Kapitals. Seine Zugehörigen stehn rnehr zu ihm im Verhältnis ihres Vaterlandes. Es ist eine engbrüstige Art von Nationalität.

||XVIII| Ebenso gibt das feudale Grundeigentum den Namen seinem Herrn, wie ein Königreich seinem König. Seine Familiengeschichte, die Geschichte seines Hauses etc., alles dies individualisiert ihm den Grundbesitz und macht ihn förmlich zu seinem Haus, zu einer Person. Ebenso haben die Bearbeiter des Grundbesitzes nicht das Verhältnis von Taglöhnern, sondern teils sind sie selbst sein Eigentum, wie die Leibeignen, teils stehn sie in Respekts-, Untertan- und Pflichtverhältnis zu ihm. Seine Stellung zu ihnen ist daher unmittelbar politisch und hat ebenso eine gemütliche Seite. Sitten, Charakter etc. ändern sich von einem Grundstück zum andern und scheinen mit der Parzelle eins, während später nur mehr der Beutel des Menschen, nicht sein Charakter, seine Individualität, ihn auf das Grundstück beziehn. Endlich sucht er nicht den möglichsten Vorteil von seinem Grundbesitz zu ziehn. Vielmehr verzehrt er, was da ist, und überläßt die Sorge des Herbeischaffens ruhig den Leibeignen und Pächtern. Das ist das adlige Verhältnis des Grundbesitzes, welches eine romantische Glorie auf seinen Herrn wirft.

Es ist nötig, daß dieser Schein aufgehoben wird, daß das Grundeigentum, die Wurzel des Privateigentums, ganz in die Bewegung des Privateigentums hereingerissen und zur Ware wird, daß die Herrschaft des Eigentümers als die reine Herrschaft des Privateigentums, des Kapitals, abgezogen von aller politischen Tinktur, erscheint, daß das Verhältnis zwischen Eigentümer und Arbeiter sich auf das nationalökonomische Verhältnis von Exploiteur und Exploitiertem reduziert, daß das […] [17*] persönliche Verhältnis des Eigentümers mit seinem Eigentum aufhört und dasselbe zum nun sachlichen, materiellen [18*] Reichtum wird, daß an die Stelle der <507>Ehrenehe mit der Erde die Ehe des Interesses tritt und die Erde ebenso zum Schacherwert herabsinkt wie der Mensch. Es ist notwendig, daß, was die Wurzel des Grundeigentums ist, der schmutzige Eigennutz, auch in seiner zynischen Gestalt erscheint. Es ist notwendig, daß das ruhende Monopol in das bewegte und beunruhigte Monopol, die Konkurrenz, der nichtstuende Genuß des fremden Blutschweißes in den des geschäftigen Handels mit demselben umschlagt. Es ist endlich notwendig, daß in dieser Konkurrenz das Grundeigentum unter der Gestalt des Kapitals seine Herrschaft sowohl über die Arbeiterklasse als über die Eigentümer selbst zeigt, indem die Gesetze der Bewegung des Kapitals sie ruinieren oder erheben. Damit tritt dann an die Stelle des mittelaltrigen Sprichworts: nulle terre sans seigneur [19*], das moderne Sprichwort: l’argent n’a pas de maître [20*], worin die ganze Herrschaft der totgeschlagnen Materie über die Menschen ausgesprochen ist.

||XIX| 2. Was den Streit betrifft über Teilung oder Nichtteilung des Grundbesitzes, so ist folgendes zu bemerken.

Die Teilung des Grundbesitzes verneint das große Monopol des Grundeigentums, hebt es auf, aber nun dadurch, daß sie dieses Monopol verallgemeinert. Sie hebt den Grund des Monopols, das Privateigentum, nicht auf. Sie greift die Existenz, aber nicht das Wesen des Monopols an. Die Folge davon ist, daß sie den Gesetzen des Privateigentums zum Opfer fällt. Die Teilung des Grundbesitzes entspricht nämlich der Bewegung der Konkurrenz auf industriellem Gebiet. Außer den nationalökonomischen Nachteilen dieser Teilung von Instrumenten und der voneinander getrennten Arbeit (wohl zu unterscheiden von der Teilung der Arbeit; die Arbeit wird nicht unter viele verteilt, sondern dieselbe Arbeit von jedem für sich betrieben, es ist eine Vervielfachung denselben Arbeit) schlägt diese Teilung, wie jene Konkurrenz, notwendig wieder in Akkumulation um.

Wo also die Teilung des Grundbesitzes stattfindet, bleibt nichts übrig, als zum Monopol in noch gehässigerer Gestalt zurückzukehren oder die Teilung des Grundbesitzes selbst zu negieren, aufzuheben [21*]. Das ist eben nicht die Rückkehr zum Feudalbesitz, sondern die Aufhebung des Privateigentums an Grund und Boden überhaupt. Die erste Aufhebung des Monopols ist immer seine Verallgemeinerung, die Erweiterung seiner Existenz. Die Aufhebung des Monopols, welches seine möglichst breite <508>und umfassende Existenz erlangt hat, ist seine vollständige Vernichtung. Die Assoziation, auf Grund und Boden angewandt, teilt den Vorteil des großen Grundbesitzes in nationalökonomischer Hinsicht und realisiert erst [22*] die ursprüngliche Tendenz der Teilung, nämlich die Gleichheit, wie sie denn auch auf eine vernünftige und nicht mehr durch Leibeigenschaft, Herrschaft und eine alberne Eigentumsmystik vermittelte Weise die gemütliche Beziehung des Menschen zur Erde herstellt, indem die Ende aufhört, ein Gegenstand des Schachers zu sein, und durch die freie Arbeit und den freien Genuß wieder ein wahres, persönliches Eigentum des Menschen wird. Ein großer Vorteil der Teilung ist, daß seine Masse in andrer Weise als die [der] Industrie am Eigentum zugrunde geht, eine Masse, welche nicht mehr zur Knechtschaft sich entschließen kann.

Was den großen Grundbesitz angeht, so haben seine Verteidiger immer auf eine sophistische Weise die nationalökonomischen Vorteile, welche die Agrikultur im großen darbietet, mit dem großen Grundeigentum identifiziert, als wenn diesen Vorteil nicht eben erst durch die Aufhebung des Eigentums teils seine ||XX| möglichst große Ausdehnung erhielte, teils erst von sozialem Nutzen wurde. Ebenso haben sie den Verschacherungsgeist des kleinen Grundbesitzes angegriffen, als wenn nicht der große Grundbesitz, selbst schon in seiner feudalen Form, den Schacher in sich latent enthielte, gar nicht zu reden von der modernen englischen Form, wo Feudalismus des Grundherrn und Schacher und Industrie des Pächters verbunden sind.

Wie das große Grundeigentum den Vorwurf des Monopols, den ihm die Teilung des Grundbesitzes macht, zurückgeben kann, da auch die Teilung auf dem Monopol des Privateigentums basiert, so kann die Teilung des Grundbesitzes dem großen Grundbesitz den Vorwurf der Teilung zurückgeben, denn auch hier herrscht die Teilung, nur in starrer, festgefrorner Form. Überhaupt beruht ja das Privateigentum auf dem Geteiltsein. Übrigens, wie die Teilung des Grundbesitzes zum großen Grundbesitz als Kapitalreichtum zurückführt, so muß das feudale Grundeigentum notwendig zur Teilung fortgehn oder wenigstens in die Hände der Kapitalisten fallen, es mag sich drehn oder wenden, wie es will.

Denn das große Grundeigentum, wie in England, treibt die überwiegende Mehrzahl der Bevölkerung der Industrie in die Arme und reduziert seine eignen Arbeiter auf völliges Elend. Es erzeugt und vergrößert also die Macht seines Feindes, des Kapitals, der Industrie, indem es Arme <509>und eine völlige und ganze Tätigkeit des Landes auf die andre Seite wirft. Es macht die Majorität des Landes industriell, also zum Gegner des großen Grundeigentums. Hat die Industrie nun eine hohe Macht erreicht, wie jetzt in England, so zwingt sie nach und nach dem großen Grundeigentum sein Monopol gegen das Ausland [23*] ab und wirft es in die Konkurrenz mit dem Grundbesitz des Auslandes. Unter der Herrschaft der Industrie konnte das Grundeigentum nämlich seine feudale Größe nun durch Monopole gegen das Ausland sichern, um sich so vor den allgemeinen Gesetzen des Handels, die seinem Feudalwesen widersprechen, zu schützen. Einmal in die Konkurrenz geworfen, folgt es den Gesetzen der Konkurrenz, wie jede andre Ware, die ihr unterworfen ist. Es wird ebenso schwankend, ab- und zunehmend, aus einer Hand in die andre fliegend, und kein Gesetz kann es mehr in wenigen prädestinierten Händen erhalten. ||XXI| Die unmittelbare Folge ist Zersplittrung in viele Hände, jedenfalls Anheimfall an die Macht der industriellen Kapitalien.

Endlich führt der große Grundbesitz, welchen dergestalt gewaltsam erhalten worden ist und neben sich eine furchtbare Industrie erzeugt hat, noch schneller zur Krise wie die Teilung des Grundbesitzes, neben welcher die Macht der Industrie immer von zweitem Rang bleibt.

Der große Grundbesitz hat, wie wir in England sehn, seinen feudalen Charakter schon insofern abgelegt und einen industriellen Charakter angenommen, als en möglichst vie1 Geld machen will. Er [gibt] dem Eigentümer die möglichste Grundrente, dem Richter den möglichsten Profit von seinem Kapital. Die Landarbeiter sind daher bereits auf das Minimum reduziert, und die Pächterklasse vertritt schon innerhalb des Grundbesitzes die Macht der Industrie und des Kapitals. Durch die Konkurrenz mit dem Ausland hört die Grundrente größtenteils auf, ein selbständiges Einkommen bilden zu können. Ein großer Teil der Grundeigentümer muß an die Stelle der Richter treten, die auf diese Weise […] [24*] teilweise zum Proletariat herabsinken. Andrerseits werden sich auch viele Pächter des Grundeigentums bemächtigen; denn die großen Eigentümer, die bei ihnen bequemen Revenue sich größtenteils der Verschwendung ergeben haben und meistens auch unbrauchbar zur Leitung der Agrikultur im großen sind, besitzen teilweise weder Kapital noch Befähigung, um den Grund und Boden zu exploitieren. Also auch ein Teil von diesen wird vollständig ruiniert. Endlich muß der auf ein Minimum reduzierte Arbeitslohn noch <510>mehr reduziert werden, um die neue Konkurrenz zu bestehen. Das führt dann notwendig zur Revolution.

Das Grundeigentum mußte sich auf jede der beiden Weisen entwickeln, um in beiden seinen notwendigen Untergang zu erleben, wie auch die Industrie in der Form des Monopols und in der Form der Konkurrenz sich ruinieren mußte, um an den Menschen glauben zu lernen. |XXI||

Redaktionelle Fußnoten

1*. "(Addition)" steht in der Handschrift über "Zutat"

2*. In der Handschrift: Schottland

3*. Hervorhebung von Marx

4*. Hervorhebung von Marx

5*. in der Handschrift: Einsicht

6*. Hervorhebung von Marx

7*. Hervorhebung von Marx

8*. In der Handschrift: Gegenständen

9*. alle Hervorhebungen von Marx

10*. in der Handschrift: Arbeit

11*. Hervorhebung von Marx

12*. Hervorhebung von Marx

13*. "Taglöhner" steht in der Handschrift über "Landleute"

14*. In der Handschrift: produziert

15*. in der Handschrift: Mine

16*. kein Acker ohne Herrn

17*. in der Handschrift ein Wort nicht zu entziffern

18*. "materiellen" steht in der Handschrift über "sachlichen"

19*. kein Acker ohne Lehnsherrn

20*. das Geld hat keinen Herrn

21*. "aufzuheben" steht in der Handschrift über "negieren"

22*. In der Handschrift "erst" nicht eindeutig zu entziffern

23*. In der Handschrift ursprünglich "gegen d. Monopol d. Auslandes"; "d. Monopol" von Marx gestrichen

24*. in der Handschrift ein Wort nicht zu entziffern

 

Anmerkungen

15. Auf S.VII des ersten Manuskriptes bringt Marx in allen drei Spalten fortlaufend Text zum Abschnitt "Arbeitslohn".

16. Die Manuskriptseiten XIII-XVI sind in zwei Spalten eingeteilt und bringen Texte zu dem Abschnitt "Arbeitslohn" (S.XIII-XV), "Profit des Kapitals" (S.XIII-XVI) und "Grundrente" (S.XVI). Daher folgt hier nach XII unmittelbar XVI.

 


Zuletzt aktualisiert am 27.09.2014

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