Montesquieu LVI. | Inhalt | Die "Berliner National-Zeitung" an die Urwähler

Seitenzahlen verweisen auf: Karl Marx - Friedrich Engels - Werke, Band 6, S. 197-198
Dietz Verlag, Berlin/DDR 1959

Preußischer Steckbrief gegen Kossuth

["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 207 vom 28. Januar 1849]

<197> *Köln, 21. Januar. Soeben erhalten wir folgendes, im "Oppelner Kreisblatt" abgedruckte erbauliche Aktenstück:

"Steckbrief. Nach einer Mitteilung der k.k. österreichischen Regierungskommission in Krakau sind in Ungarn solche Anstalten getroffen, daß Kossuth unter fremden Namen über Breslau nach Hamburg gelange, und wird vermutet, daß er die Richtung über Myslowitz, Gleiwitz und Kosel einschlagen werde.

Infolge Auftrages des Herrn Oberpräsidenten der Provinz Schlesien veranlasse ich daher die Polizeibehörden, Ortsgerichte und Gendarmen auf den Kossuth, dessen Signalement nachstehend angegeben ist, genau zu vigilieren, denselben im Betretungsfalle anzuhalten und sicher an mich zur weiteren Veranlassung abzuliefern."

(Folgt hierauf das Signalement Kossuths, wie wir es bereits mitgeteilt.) Das ganze erbauliche Aktenstück ist unterzeichnet:

"Oppeln, den 17. Januar 1849

Der königliche Landrat Hofffmann"

Was sagen unsre Leser hierzu? Die gottbegnadeten Manteuffel der Wasserpolakei haben nicht übel Lust, den großen Agitator Kossuth, falls er geschlagen würde und glücklich die Grenze überschreiten sollte, zu verhaften und an seine Henker zur schleunigsten Begnadigung mit Pulver und Blei abzuliefern. Diese Auslieferung, sollte sie wirklich zustande kommen, würde der niederträchtigste Verrat, der infamste Bruch des Völkerrechts sein, den die Geschichte kennt.

Preußen hatte gegen Deutsch-Östreich nach dem alten Bundesrecht allerdings die Verpflichtung, die wegen auf deutschem Bundesgebiet begangener Handlungen inkriminierten polit[ischen] Flüchtlinge auf Verlangen auszu- <198> liefern. Die Revolution hat das alte Bundesrecht umgestoßen, und selbst unter Pfuel waren Wiener Flüchtlinge in Berlin sicher. Aber gegen Ungarn hat Preußen keine derartige Verpflichtung. Ungarn ist ein unabhängiger Staat, und wenn Preußen ungarische Flüchtlinge, die nur wegen auf ungarischem Boden begangener Handlungen inkriminiert werden können, ausliefert, so begeht es dieselbe schamlose Infamie, als ob es russische oder polnische Flüchtlinge an Rußland auslieferte.

Selbst unter dem Regime Bodelschwingh wagte man es nicht, die übergetretenen galizischen und Krakauer Flüchtlinge an Österreich auszuliefern. Aber freilich, dafür waren wir auch damals unter der absoluten Monarchie, und heute sind wir konstitutionell!

Noch mehr. Kossuth, sollte er preußisches Gebiet betreten, ist kein politischer Flüchtling, sondern eine auf neutrales Gebiet übergetretene kriegführende Partei.

Deutsch-Österreich, ein selbständiger Staatenbund, führt mit Ungern, einem selbständigen Staate, Krieg; weshalb, geht Preußen nichts an. Und selbst 1831 wagte man nicht, die übergetretenen Polen an Rußland auszuliefern; aber damals waren wir auch unter der absoluten Monarchie, und heute sind wir konstitutionell!

Wir signalisieren die wohlwollenden Absichten der preußischen Regierung gegen Kossuth der öffentlichen Meinung. Wir sind überzeugt, daß dies hinreicht, um einen solchen Sturm der Sympathie für den größten Mann des Jahres 1848, der Indignation gegen die Regierung hervorzurufen, daß selbst ein Manteuffel nicht wagen wird, dagegen aufzutreten.

Aber freilich! Einstweilen noch regiert Kossuth, von dem Enthusiasmus des ganzen Magyarenvolkes umgeben, in Debreczin, noch sprengen seine mutigen Husaren über die ungarischen Pußten, noch steht Windischgrätz ratlos vor den Sümpfen der Theiß, und eure Steckbriefe sind mehr lächerlich als fürchterlich!

Geschrieben von Friedrich Engels.